BOCKS
Beratung für Behinderte oder chronisch kranke Studierende (BOCKS)
Informationen
| Ansprechpartnerin: | Sarah Mayr |
| Ort: | AStA, Beratungszimmer 1 |
| Beratungszeit: | Mo. 18.00 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung. |
| Kontakt: | Tel.: (0228) 73-5874 |
| E-Mail: bocks @ asta.uni-bonn.de |
Kurzbeschreibung
Wobei können wir dir helfen?
Wir beraten chronisch kranke sowie behinderte Studierende zu folgenden Themen:
- Bewerbung auf Studienplätze (Härtefallantrag, Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote bzw. der Wartezeit)
- Nachteilsausgleiche (Welche Möglichkeiten gibt es für Nachteilsausgleiche bei Klausuren, Hausarbeiten etc. und wie funktioniert das?)
- Studienfinanzierung (BAföG-Sonderregelungen)
- Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket (Möglichkeit, Fristen)
In der BOCKS-Beratung haben wir vor allem Zulauf von Studierenden mit chronischen Erkrankungen, aber auch Studierende mit Behinderung sind mit ihren Fragen und Problemen herzlich willkommen. Besondere Erschwernis stellt bei den betroffenen Studierenden oft die Finanzierung des Studiums dar, da die Fehlzeiten höher sind als bei gesunden Studierenden, sie also ihr Studium oft nicht in der Regelstudienzeit abschließen können. Wir beraten euch deshalb unter anderem zu den Sonderregelungen im Rahmen des BAföG. Auch ist es wichtig, zu wissen, in welchen Fällen man Nachteilsausgleiche beantragen kann, damit sich der Studienabschluss nicht (noch weiter) verzögert. Dabei handelt es sich um keine Besserstellung der betroffenen Person, sondern um eine Gleichstellung, die laut Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Universität verpflichtend ist. Durch einen Nachteilsausgleich kann beispielsweise die Bearbeitungszeit bei Klausuren und Hausarbeiten verlängert, die Art der Prüfung verändert (mündlich statt schriftlich o.ä.) oder eine Zulassung von Hilfsmitteln wie GebärdendolmetscherInnen oder Laptops gestattet werden. Auch ist es möglich, sich von einer regelmäßigen Anwesenheitspflicht befreien zu lassen, wenn man eine Ausgleichs-Leistung erbringt.
Die meisten der Regelungen sind jedoch oft Einzelfallentscheidungen, ihre Anwendung hängt also von der speziellen Situation des Studierenden ab. Deshalb beraten wir euch in der BOCKS-Sprechstunde gerne zu diesen Themen und versuchen euch bestmöglich weiterzuhelfen!
