AStA Bonn fordert freien Zugang zu Masterplätzen

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Angesichts der Einschreibungssituation an der Universität Bonn weist der AStA nachdrücklich darauf hin, dass es keinem Bachelorabsolventen verwehrt bleiben darf, ein Masterstudium aufnehmen zu können. Das Recht auf freie Berufswahl bezieht sich unserer Ansicht nach nicht nur auf ein Erststudium, sondern auch auf die Masterstudiengänge. Es müssen ausreichend Plätze bestehen bleiben oder – wo dies noch nicht der Fall ist - geschaffen werden, sodass allen Interessierten ein Masterstudium offensteht. Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch die Universität Bonn sind gefordert, dies zu garantieren.
An der Universität Bonn ist zur Zeit in einigen Fächern nicht gewährleistet, dass ein anschließendes Masterstudium aufgenommen werden kann, weil nicht ausreichende Kapazitäten bestehen oder die Studierenden über die zukünftigen Strukturen der Studiengänge im Unklaren gelassen werden, wie etwa aktuell in den Asienwissenschaften. Besonders prekär stellt sich unseren Informationen nach die Situation im Fach Psychologie dar. Hier stehen für die 70-80 Bonner Bachelorabsolvent/-innen, die sich für das Masterstudium an der Universität Bonn beworben haben, nur 60 Plätze zur Verfügung, um die sie zusätzlich mit Absolvent/-innen anderer Universitäten konkurrieren müssen. Ein M.Sc. in Psychologie ist jedoch Voraussetzung für eine eigenständige berufliche Tätigkeit sowie internationale Anerkennung des Abschlusses, so dass die Beschränkung der Studienplätze dem Recht auf freie Berufswahl klar entgegensteht.
Der AStA der Universität Bonn fordert freien und gerechten Zugang zu Masterplätzen für alle. Die Zulassungshürden sollten so gering wie möglich gehalten werden und die Auswahl der Bewerber/-innen auf die Plätze muss unter den Voraussetzungen größtmöglicher Transparenz erfolgen. Dies bedeutet, dass Kriterien offengelegt und bekannt gemacht werden müssen und eine umfassende Information der Studierenden sowohl vor als auch während der Auswahlphase erfolgen muss. Ebenso ist es in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, die Studierenden in die Ausgestaltung der Zugangskriterien frühzeitig mit einzubeziehen. Nur so kann Chancengerechtigkeit gewährleistet werden.