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Nachricht:Aus der BAStA: Anwesenheitspflicht

Symbolbild anwesenheitspflichten.PNG
Sofern Dozentinnen und Dozenten an der Philosophischen Fakultät Scheine oder sonstige Nachweise für ansonsten bestandene Module aus dem letzten Semester zurückhalten und die Ausgabe oder das Bestehen des Moduls davon abhängig machen, ob man „regelmäßig anwesend“ war und das beispielsweise durch das Präsentieren von „Mitschriften“ belegen, kann ist dieses Verhalten rechtswidrig! Im vergangenen Semester gab es auf Fakultätsratsbeschluss bzw. nach dem Erlass des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen keine Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für im WiSe 11/12 begonnene und in diesem Semester fortgesetzte Module und wird vom Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät bestätigt. Wenn die betroffenen Dozentinnen und Dozenten das nicht einsehen wollen, meldet euch im AStA!


Zur Klarstellung: Diese Anwesenheitsregelung bezieht sich nur auf das vergangene Semester, nicht auch auf das Sommersemester 2012!


Im aktuellen SoSe 2012 ändert sich (nach Auffassung des AStA) nichts an der Rechtswidrigkeit der Anwesenheitspflichten, auch wenn „[i]m Veranstaltungstyp ‚Seminar‘ oder ‚Übung‘ in Modulen mit Modulprüfungsleistung ‚Hausarbeit‘ (bzw. ‚Seminarprüfung‘)…“ Anwesenheitspflichten eingefordert werden und dabei auf einen Beschluss des Fakultätsrates verwiesen wird. Ein bloßer Fakultätsratsbeschluss stellt keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Einschränkung von Grundrechten dar, zudem wurde vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen eine allgemeine Anwesenheitspflicht auch für Seminare und Übungen ausgeschlossen, wenn es keine besonderen Gründe gibt, die dies erfordern. Die Universität Bonn handelt damit klar gegen die Vorgabe ihrer zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Erlass vom 09.09.2011, AZ: 411; einsehbar/ausdruckbar z.B. unter http://www.asta.uni-siegen.de/files/2011/10/2011-Sept-09-Erlass.pdf). In der Konsequenz bedeutet das, dass die Anwesenheitspflichten weiterhin rechtswidrig und im Streitfall juristisch nicht durchsetzbar sind! Sollten euch DozentInnen anderslautende Bestimmungen mitteilen, teilt dies dem AStA mit. Wir setzen uns dann mit ihnen in Verbindung.


Referat für Hochschulpolitik