Nachricht:Aus der BAStA: Anwesenheitspflicht
Zur Klarstellung: Diese Anwesenheitsregelung bezieht sich nur auf das vergangene Semester, nicht auch auf das Sommersemester 2012!
Im aktuellen SoSe 2012 ändert sich (nach Auffassung des AStA) nichts an der Rechtswidrigkeit der Anwesenheitspflichten, auch wenn „[i]m Veranstaltungstyp ‚Seminar‘ oder ‚Übung‘ in Modulen mit Modulprüfungsleistung ‚Hausarbeit‘ (bzw. ‚Seminarprüfung‘)…“ Anwesenheitspflichten eingefordert werden und dabei auf einen Beschluss des Fakultätsrates verwiesen wird. Ein bloßer Fakultätsratsbeschluss stellt keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Einschränkung von Grundrechten dar, zudem wurde vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen eine allgemeine Anwesenheitspflicht auch für Seminare und Übungen ausgeschlossen, wenn es keine besonderen Gründe gibt, die dies erfordern. Die Universität Bonn handelt damit klar gegen die Vorgabe ihrer zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Erlass vom 09.09.2011, AZ: 411; einsehbar/ausdruckbar z.B. unter http://www.asta.uni-siegen.de/files/2011/10/2011-Sept-09-Erlass.pdf). In der Konsequenz bedeutet das, dass die Anwesenheitspflichten weiterhin rechtswidrig und im Streitfall juristisch nicht durchsetzbar sind! Sollten euch DozentInnen anderslautende Bestimmungen mitteilen, teilt dies dem AStA mit. Wir setzen uns dann mit ihnen in Verbindung.
Referat für Hochschulpolitik
