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Nachricht:Auslaufende Magisterstudiengänge: Weitere Verlängerung der Fristen bei Härtefällen möglich

Die endgültige Anmeldefrist für Studierende der auslaufenden Magisterstudiengänge der Philosophischen Fakultät wurde auf den 1. August 2012 terminiert. Stand bisher war, dass alle Studierenden, die ihre Anmeldung nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen haben und ihr Studium nicht in der vorgegebenen Frist abgeschlossen haben werden, in die Bachelorstudiengänge überführt werden.

Ein vom AStA in Auftrag gegebenes Gutachten stellt allerdings fest, dass eine weitere Verlängerung der Fristen in besonderen Härtefällen entgegen der Aussagen der Fakultät durchaus möglich ist. Solche Härtefälle können z.B. gravierende Erkrankungen oder Behinderungen, Engagement in Gremien der Universität oder der Verfassten Studierendenschaft oder Elternschaft sein. Aber auch individuelle Härtefälle sind durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW im September 2011 prinzipiell denkbar: "Aufgrund einer besonderen persönlichen Situation (höheres Alter) könnte der Abschluss des laufenden Magister- bzw. Diplomstudium u. U. die letzte Möglichkeit sein, einen Beruf zu ergreifen, der eine selbstbestimmte, von Sozialleistungen möglichst unabhängige Lebensführung ermöglicht."

Härtefälle sind selbstverständlich personenbezogen, eine allgemeine Fristverlängerung ist deshalb nicht möglich. Allerdings beraten wir euch gerne in unserer Rechtsberatung sowie im Referat für Hochschulpolitik zu euren individuellen Fällen.

Die Termine der Rechtsberatung in der kommenden Woche sind am Dienstag, 12-14 Uhr, im Beratungszimmer des AStA in der Mensa Poppelsdorf sowie am Mittwoch, 10-13 Uhr, und Donnerstag, 14-16 Uhr, im Beratungszimmer des AStA in der Mensa Nassestraße (Rechtsberatung).