Einschränkung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente zum 01.01.2017

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Einschränkung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente zum 01.01.2017

Mit dem neuen „Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a Urheberrechtsgesetz“ zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) müssen Dozierende jeden online zur Verfügung gestellten digitalisierten Text der VG Wort melden. Dieser Vertrag sieht vor, die Nutzung und Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Texten auf Online-Lernplattformen neu zu regeln.

Bisher war es aufgrund einer pauschalisierten Vergütung der VG Wort und anderer Verwertungsgesellschaften durch die Länder möglich, solche Texte in einem gewissen Rahmen den Studierenden beispielsweise über E-Campus zur Verfügung zu stellen. Dieser Vertrag wurde von der VG Wort zum 01. Januar 2017 gekündigt, im September 2016 wurde der neue Rahmenvertrag geschlossen. Er sieht die Einzelmeldung aller bereitgestellter Texte an die VG Wort und die Abrechnung und Vergütung durch die Hochschulen vor.

Da sich nach der Auswertung eines Probelaufs an der Hochschule Osnabrück alle Hochschulen, die an der Hochschulrektorenkonferenz beteiligt sind, gegen den Beitritt des Rahmenvertrages entschieden haben, hat sich die Universität Bonn dieser Ablehnung angeschlossen und den neuen Rahmenvertrag nicht unterzeichnet. Das bedeutet für die Mitglieder der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, dass ab dem 01. Januar 2017 für Sprachwerke bis auf weiteres ausnahmslos auf jegliche Nutzung und Gebrauchmachung von § 52a UrhG in Forschung und Lehre zu verzichten ist, so Rektor Prof. Hoch in seinem Rundschreiben an die Mitglieder der Universität vom 30. November 2016. Daraus folgt, dass online zur Verfügung gestellte urheberrechtlich geschützte Texte nicht mehr über E-Campus zur Verfügung gestellt werden dürfen und bis zum 31. Dezember 2016 entfernt werden müssen.

Der Grund für die Ablehnung des neuen Rahmenvertrags liegt laut der Hochschulrektorenkonferenz in der mangelnden Praktikabilität und des unverhältnismäßigen Aufwandes aufgrund der entstandenen Kosten bei dem Probelauf in Osnabrück. Dass diese neue Situation vor allem die Studierenden in höchstem Maße trifft, liegt auf der Hand.

Daher fordert der AStA der Universität Bonn schnellstmögliche Neuverhandlungen mit der VG Wort, um sowohl die digitale Bereitstellung von Textmaterialien zu gewährleisten, als auch eine Lösung zu finden, die für Urheberinnen und Urheber vernünftig ist. Dass Studierende online auf Texte zugreifen können ist eine Notwendigkeit, wenn man Lehre in höchster Qualität anbieten möchte.

Des Weiteren appelliert der AStA an die Dozierenden, die gesamten Unterlagen für das Wintersemester 2016/17 online zu stellen, sodass es für die Studierenden möglich wird, diese bis zum 31. Dezember 2016 herunterzuladen. Danach müssen die betroffenen Unterlagen, wenn bis dahin kein Rahmenvertrag entstanden ist, gelöscht werden.

Der AStA befasst sich außerdem in der kommenden Ausgabe des Stadt- und Studierendenmagazins „Friedrichs Wilhelm“, die am 12. Dezember 2016 erscheinen wird, schwerpunktmäßig mit der oben geschilderten Problematik, um ein differenziertes Bild der neuen Situation zu zeichnen, mögliche alternative Lösungsvorschläge zu diskutieren und um allgemein eine Diskussion sowohl unter Studierenden als auch unter Dozierenden anzuregen.