Kabinettsentwurf zum neuen NRW-Hochschulgesetz

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Im Dezember hat Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen den Kabinettsentwurf der schwarz-gelben Landesregierung zum neuen NRW-Hochschulgesetz vorgestellt. Die Kritikpunkte, die studentische Vertreter*innen insbesondere über das NRW-Landes-ASten-Treffen (LAT)formuliert hatten, bleiben leider größtenteils erhalten.

Das bedeutet unter anderem: Auch unbegründete Anwesenheitspflichten werden wieder zulässig. Die Hochschulen können Studienverlaufsvereinbarungen schließen, die Studierende unter weiteren Druck setzen. Die Zivilklausel wird gestrichen. Die Viertelparität - also die Garantie, dass die Statusgruppen an der Universität gleichermaßen im Senat und den Gremien vertreten sein müssen - ist nicht mehr verpflichtend - eine Katastrophe für die studentische Mitbestimmung an der Hochschule.

Immerhin: die Studienbeiräte, die unter anderem über Prüfungsordnungen und die konkrete Ausgestaltung der Lehre in den Fächern entscheiden, sollen erhalten bleiben; zunächst standen auch sie auf der Abschussliste. Hier sollen dann auch die Anwesenheitspflichten verhandelt werden. Die Entscheidungen der Studienbeiräte können allerdings von den Fakultätsräten überstimmt werden - insbesondere, wenn dort weniger studentische Mitbestimmung vorgesehen ist, kein gutes Beispiel für das vom Ministerium ausgegebene Ziel, "auf Augenhöhe" und vor Ort miteinander verhandeln zu lassen.

Die erste Lesung des Entwurfs ist für Ende Januar 2019 vorgesehen.

Den Regierungsentwurf mit den dargestellten Änderungen findet ihr auf der Homepage des Ministeriums.