Neues Hochschulgesetz: Widerstand der Studierenden bleibt bestehen

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Am Donnerstag brachte die NRW-Landesregierung ihren Vorschlag zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes in den Landtag ein. Die vielstimmige Kritik der Studierendenvertretungen wurde im Großen und Ganzen ignoriert.

Seit der Vorstellung der ersten Entwürfe zum „Hochschulfreiheitsgesetz“ haben nicht nur einzelne Studierendenschaften, sondern auch die Landesstudierendenvertretung LAT (Landes-ASten-Treffen NRW) harte Kritik an der Novelle und an Bildungsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) geübt, die darauf nicht weiter einging. Der Bonner AStA bleibt bei seiner Einschätzung der Bedeutung der Gesetzesnovelle, die mit der schwarz-gelben Regierungsmehrheit vermutlich ohne Änderungen beschlossen werden wird. Kernpunkte der Kritik bleiben die Beschneidung und damit offizielle Geringschätzung von studentischer Mitbestimmung, anlasslose Anwesenheitspflichten und Studienverlaufsvereinbarungen sowie die Abschaffung der Zivilklausel und die Förderung prekärer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen.

Sarah Mohamed, Vorsitzende des AStA Bonn, kritisiert insbesondere die fehlende Stringenz des Entwurfs aus dem Bildungsministerium: „Das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz schränkt Studierende vor allem in ihren Freiheiten ein. Auch wenn wir es begrüßen, dass Studienbeiräte als Element der Teilhabe und Mitbestimmung beibehalten werden, konnte anscheinend die Landesregierung dieser Argumentation nicht bis zur Viertelparität im Senat folgen.“ Auch Studienbeiräte standen zunächst auf der Abschussliste der Gesetzesnovelle, sollen nun aber beibehalten werden – auch verschiedene Hochschulen hatten sich entsprechend positioniert.

Als Referent für Hochschulpolitik des AStA nimmt Tobias Eisenach regelmäßig am LAT NRW teil und unterstützt das heutige Aktionsbild des LAT vor dem Landtag auch vor Ort. Er ergänzt: "Die Freiheit, die die Landesregierung den Universitäten mit dem neuen Hochschulgesetz verspricht, ist in sich verlogen, denn die Mitbestimmung der Nicht-Professor*innenschaft wird durch dieses Gesetz geraubt. Durch den Wegfall der Viertelparität und der möglichen Aufhebung von SHK-Räten verliert die Studierendenschaft einen Großteil ihres Einflusses an den Universitäten. Daneben gehen die Überlegungen zur Einführung von Anwesenheitspflichten an der Lebensrealität vieler Studierenden vorbei. Es wird keine Freiheit mit diesem Gesetz geschaffen, sondern eine direkte Bevormundung für die größte Statusgruppe an den Universitäten von Düsseldorf diktiert."

Auch das Bonner Studierendenparlament hatte sich in seiner letzten Legislaturperiode auf Antrag der AStA-tragenden Hochschulgruppen Jusos, GHG und LUST gegen den damaligen Referent*innenentwurf des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ ausgesprochen.