Uni-Senat lehnt Viertelparität ab

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AStA Bonn enttäuscht über Blockadehaltung

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Mit Unverständnis und Enttäuschung reagiert der Allgemeine Studierendenausschuss auf den Beschluss der neuen Grundordnung durch den Senat der Universität Bonn. Diese wurde am 15. Juli gegen alle die Stimmen der Studierenden abgestimmt. Die Grundordnung zementiert weiterhin die Benachteiligung aller Statusgruppen in den Gremien der Universität, außer der Professorinnen und Professoren und ist ein unverhohlenes Zeichen der Ablehnung studentischer Mitbestimmung.

Dazu die AStA-Vorsitzende Lillian Bäcker:

„Ich bin maßlos enttäuscht über den Ausgang der Debatte und der Ablehnung der Viertelparität! Alle Studierenden haben lange für mehr Mitbestimmungsrechte im Hochschulzukunftsgesetz NRW gekämpft, um die Statusgruppen im Senat besser abzubilden. Von Seiten der Professorinnen und Professoren bestand keinerlei Interesse, die entscheidenden Änderungen auch nur ansatzweise umzusetzen. Stattdessen versucht man nun eine Mogelpackung beim Wissenschafts-Ministerium durchzudrücken.“

Die bestehenden Machtverhältnisse haben also gesiegt und die Sitzverteilung im Senat bleibt vorläufig unverändert. 12 der 23 Senatoren werden durch die Professorinnen und Professoren gestellt, jeweils 4 von Studierenden und wissenschaftlich Mitarbeitenden, sowie 3 durch Personen aus Technik und Verwaltung. Geändert haben die bindenden Vorgaben einer paritätischen Sitzverteilung im Senat durch das Hochschulzukunftsgesetz NRW daran nichts. Damit bleibt das undemokratische Verständnis im Senat der Universität Bonn auch in Zukunft weit abgeschlagen hinter der gelebten Praxis anderer Universitäten der Region, wie in Köln, Aachen oder Siegen zurück. Die Grundordnung liegt nun dem Ministerium zur Prüfung vor. Die studentischen Senatoren haben ein Sondervotum dazu abgegeben (und prüfen dagegen Rechtsmittel einzulegen).

Weiterführende Informationen

Am 15. Juli hatte der Senat der Universität Bonn letztmalig über die Grundordnung debattiert und dann endgültig abgestimmt. Ergebnis: 16 Ja-Stimmen (Professorinnen und Professoren, wissenschaftlich Mitarbeitende) und 7 Nein-Stimmen (Studierende, Technik und Verwaltung). Die Einrichtung eines Senat-Vermittlungsausschusses, der eine für alle Statusgruppen annehmbare Lösung hätte vorbereiten können, wurde von der professoralen Mehrheit der Senatoren abgelehnt. Somit hat die Universität Bonn eine Chance verpasst, die verschiedenen Statusgruppen als gleichberechtigte Gruppen der Universität in ihrer Grundordnung anzuerkennen.

Warum wurde die Grundordnung überarbeitet?

Die Grundordnung muss an das Hochschulzukunftsgesetz NRW angepasst werden. Eines der strittigen Themen war die zukünftige Zusammensetzung des Senat, des höchsten beschlussfassenden Gremiums der Universität. Die vier Statusgruppen sollen nach § 11, § 11a und § 22 Abs. 2+4 „grundsätzlich stimmberechtigt“ und „angemessen“ an den Beratungen und Entscheidungen des Senat „qualifiziert mitbestimmen“. Im Sinne einer Gruppenparität (Viertelparität) bedeutet dies, das gleiche Stimmrecht in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Die Entscheidungsprozesse des Senats sind für alle Mitwirkenden von zentraler Bedeutung und betreffen deren Arbeit und Gestaltungsmöglichkeiten unmittelbar.

Konstruktionsfehler im Gesetz

Die Abstimmung eines nicht paritätisch besetzten Gremiums über die Einführung einer Parität bedeutet immer auch ein Machtverzicht der bisherigen Mehrheitsgruppe. Im Senat hat sich die Gruppe der Professorinnen und Professoren mit ihrer Mehrheit von 12 Stimmen also klar dagegen behauptet. Das Abstimmungsergebnis war somit leider vorhersehbar. Für die Abstimmung der Grundordnung war eine 2/3 Mehrheit gefordert.

Was kritisieren die Studierenden?

Die beschlossene Grundordnung sieht vor, lediglich beratende Kommissionen des Senats paritätisch zu besetzen. Diese verpflichten den Senat jedoch keinesfalls, die Ergebnisse der Kommissionen dann zu übernehmen. Der Senat kann mit einfacher Mehrheit (12 Stimmen) alle Ergebnisse in die jeweilige Kommission zurückverweisen oder mit einer Mehrheit von 13 Stimmen Beschlüsse beliebig abändern und neu fassen. Bei den studentischen Senatoren stieß der Verlauf der Debatte und ihr Ergebnis deshalb auf Unverständnis.

Dazu erklärt der studentische Senator Jakob Horneber in einer persönlichen Stellungnahme (Sondervotum):

„Problematisch ist, dass der Senat jeweils mit einfacher Mehrheit beschließt, welche Themen überhaupt in die Kommissionen verwiesen werden und welche nicht. Auf diese Weise ist es fraglich, ob strittige Themen überhaupt in den Kommissionen diskutiert werden. Viel problematischer ist aber noch, dass der Senat sich über das Votum der Kommissionen mit sehr geringen Hürden jederzeit hinwegsetzen kann. Die Parität der Kommissionen kann damit jederzeit ausgehebelt werden. Angesichts dessen kann man nur von einer Mogelpackung studentischer Mitbestimmung sprechen.“