Semesterticket-Rückerstattung
Inhaltsverzeichnis
Studiticket-Rückerstattung
Ansprechpartnerin
Beratungszeiten
Die Beratung fällt am Dienstag, 10.04. aus. Ersatztermin: Donnerstag, 12.04. in der Zeit 14.45-16.45 Uhr.
Anträge können in den Briefkasten an der Tür des Sekretariats (Zi 5) eingeworfen werden.Liebe/r Antragsteller/in,
bitte habe Verständnis, dass im Interesse einer zügigen Bearbeitung und Prüfung sowie aufgrund des großen Antrags-und Posteingangs keine Zwischennachrichten erteilt werden können. Auch verschicken wir keine Eingangsbestätigungen. Die Antragsfrist für das Sommersemester ist der 10. Mai und für das Wintersemester der 10. November, danach wird mit der Bearbeitung der Anträge begonnen. Die Bearbeitung der Anträge kann bis gegen Semesterende dauern.
Erstattungsgründe
Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden (sozialer Härtefall), die aufgrund einer Behinderung keine Verkehrsmittel nutzen können, die bereits einen entsprechenden Fahrschein besitzen (z.B. aufgrund einer Behinderung oder als Jobticket), die studienbedingt das Ticket nicht nutzen können (studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes) oder die sich im Semester exmatrikuliert haben, können den Beitrag entsprechend ganz oder teilweise erstattet bekommen. Die neue Richtlinie seit Mai 2016 sieht weiterhin folgende neue Erstattungsgründe vor:
- Nicht selbstverschuldete verspätete Immatrikulation bzw. verspäteter Promotionsbeginn (Teilerstattung)
- Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes wegen dringender familiärer Gründe
- Abschlussarbeit außerhalb des Vertragsgebietes
- Promotion außerhalb des Vertragsgebietes
Für beide letztgenannten Gründe darf der Aufenthalt im Vertragsgebiet nicht für die Anfertigung der Abschlussarbeit bzw. die Promotion erforderlich sein und der/die Studierende muss keine weiteren Leistungsnachweise zu erbringen haben.
Semesterticketausschuss
Über die Anträge entscheidet der Semesterticketausschuss (ein Studierendenparlaments-Ausschuss), die Sachbearbeiterin erreichtst du während der beratungszeit.
Der Semesterticketausschuss tagt aufgrund der Behandlung vertraulicher Angelegenheiten (Antragsbearbeitung) und den Erfordernissen des Bundesdatenschutzgesetzes i.d.R. nicht-öffentlich (siehe auch § 2 (5) RLST). Sitzungstermine und welche Tagesordnungspunkte öffentlich sind, können der Internetseite des Studierendenparlamentes entnommen werden.
Anträge
müssen bis zum 10. Mai (Sommersemester) bzw. 10. November (Wintersemester) eingereicht werden, bei Exmatrikulation innerhalb von vier Wochen. Unvollständige, aber fristgerechte Anträge können ggf. nachgebessert werden (fehlende Bescheinigungen etc.) Verspätete Anträge werden abgelehnt.
Anträge können per Post geschickt oder auch jederzeit im Sekretariat des AStA (Zimmer 5) abgegeben werden.
Adresse:
Studiticket-Rückerstattung c/o AStA Uni Bonn Nassestr. 11 53113 Bonn
Downloads
- Antragsformular für die Rückerstattung
- Formular 2a/2b - Angaben zum sozialen Härtefall bzw. Nachweis eines studienbedingten Aufenthaltes außerhalb des Vertragsgebietes
- Nachweis einer Abschlussarbeit außerhalb des Vertragsgebietes
- Nachweis einer Promotion außerhalb des Vertragsgebietes