Studiticket-Rückerstattung
| Ansprechpartner: | Michel Menges |
| Beratungszeit: | Di. 14.15 - 16.15 Uhr |
| Auch in den Semesterferien | |
| Ort: | Beratungszimmer des AStA, gegenüber des Caveleven |
| Kontakt: | Telefon: (0228) 73-5874 E-Mail: stre @ asta.uni-bonn.de |
Inhaltsverzeichnis |
Erstattungsgründe
Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die aufgrund einer Behinderung keine Verkehrsmittel nutzen können, die bereits einen entsprechenden Fahrschein besitzen (z.B. aufgrund einer Behinderung oder als Jobticket), die studienbedingt das Ticket nicht nutzen können (auswärtiges Studium) oder die sich im Semester exmatrikuliert haben, können den Beitrag entsprechend ganz oder teilweise erstattet bekommen.
Studiticket-Ausschuss
Über die Anträge entscheidet der Studiticket-Ausschuss (ein Studierendenparlaments-Ausschuss), bei der Beratung erreichst du den Sachbearbeiter.
Anträge
müssen bis zum 10. Mai (Sommer-) bzw. 10. November (Wintersemester) eingereicht werden, bei Exmatrikulation innerhalb von vier Wochen. Verspätete Anträge werden abgelehnt; unvollständige, aber fristgerechte Anträge können ggf. nachgebessert werden (fehlende Bescheinigungen etc.).
Denkt an rechtzeitige Vorbereitung, um euch und den BearbeiterInnen unnötige Arbeit zu ersparen.
Anträge können mit der Post geschickt oder auch auch jederzeit im Sekretariat des AStA (Zimmer 5) abgegeben werden. Adresse
AStA Uni Bonn c/o Studiticket-Rückerstattung Nassestr. 11 53113 Bonn
Downloads
Antragsformular für die Rückerstattung
