Auslauf Magisterstudiengänge



Bonn, den 19.04.2011

Letzter Anmeldetermin für Magisterprüfungen

Bereits im letzten Rektoratsnewsletter wurde vom Referat für Hochschulpolitik des AStA darauf aufmerksam gemacht, dass seitens der universitären Prüfungsverwaltung die Fristen für die letztmögliche Anmeldung zur Magisterprüfung auf den 1. August 2011 vorgezogen wurden.

Nach intensiven Verhandlungen hat der AStA und die AStA-Rechtsberatung in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten eine besondere Härtefall-Regelung für Studierende mit Kind erwirken können:

Anträge zur Verlängerung der Frist können formlos bei Frau Prof. Dr. Gymnich, Prodekanin für Studium und Lehre an der Philosophischen Fakultät oder beim Prüfungsamt gestellt werden. Dem Schreiben ist eine Beschreibung der die Studienbedingungen erschwerenden Situation sowie die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen. Ob eine Fristverlängerung erfolgt, wird von den genannten Stellen dann im Einzelfall entschieden.

Zu einem weiteren Entgegenkommen war die Prüfungsverwaltung zwar nicht bereit, aber ob im Einzelfall wegen Vorliegens wichtiger Gründe, wie Erkrankung, Kindererziehung mangels Einhaltung der Anmeldefrist eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, kann weder mit Sicherheit bejaht noch verneint werden.

Der AStA, insbesondere die Rechtsberatung und das Referat für Hochschulpolitik, wird dennoch gerne allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei Fragen ist das

  • Referat für Hochschulpolitik unter hopo@asta.uni-bonn.de oder unter der Nummer 0228 737033
  • die Rechtsberatung zwecks Einzelfallprüfung unter recht@asta.uni-bonn.de; bzw. zu den Beratungszeiten

zu erreichen.

Euer AStA-Rechtsberatungsteam



Bonn, den 16.03.2011

Studierende mit Kind: Fristenverlängerung

Das Gleichstellungsbüro hat in Kooperation mit der Rechtsberaterin des AStA der Universität Bonn Felicitas Filiz Nacaroglu mit der Prodekanin für Studium und Lehre der Philosophischen Fakultät Prof. Dr. Marion Gymnich bezüglich der Fristenregelung für den Magister folgendes vereinbart:

Wenn die bisherigen Fristen zur Anmeldung zur Magisterprüfung nicht eingehalten werden können, sollte so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. August mit der Prodekanin Kontakt aufgenommen werden. Bei ihr kann ein formloser Antrag und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder eingereicht werden.

Die Prodekanin der Philosophischen Fakultät hat zugesagt, positiv im Sinne studierender Eltern entscheiden zu wollen.

Vor Abgabe des Antrages mit der Beschreibung der Situation kann die AStA-Rechtsberatungsstelle der Universität Bonn konsultiert werden.

Euer AStA-Rechtsberatungsteam