Studiticket

Update: Bundesweites Semesterticket/nationwide semester ticket

  • Ab dem 1. April 2024 gilt das Semesterticket bundesweit. Alle Bonner Studierenden dürfen in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen. Das bundesweite Semesterticket kostet 29,40 € pro Monat; also 176,40 € im Semester. Damit ist es 25,63 € günstiger als das bisherige NRW-Ticket.
  • Durch die späte Einführung des bundesweiten Semestertickets durch die Bundespolitik, war es nicht mehr möglich, die Beitragsordnung für das Sommersemester 2024 anzupassen. Wir werden daher mit Gutschriften/ Rückzahlungen für das Wintersemester 2024/ 25 arbeiten. Sobald genauere Infos dazu vorliegen, teilen wir euch diese mit.
  • Das Semesterticket wird als QR-Code in der "Uni Bonn App" verfügbar sein. Momentan wird am Erstellen dieser QR-Codes gearbeitet. Wann genau diese verfügbar sein werden, können wir im Moment noch nicht sagen; zum 01. April werden die QR-Codes aber stehen. Übrigens: Euren Studiausweis findet ihr ebenfalls in der "Uni Bonn App".
  • Ich habe kein Smartphone. Wie komme ich an mein Ticket?
  • Studierende ohne Smartphone wenden sich bitte an den AStA (info@asta.uni-bonn.de). Wir finden dann gemeinsam eine Lösung.
  • Mit der Einführung des bundesweiten Semestertickets entfallen leider die Mitnahmeregelungen.

Falls noch Fragen offen geblieben sind, könnt ihr uns natürlich jederzeit per Mail erreichen (info@asta.uni-bonn.de) oder vorbeikommen (AStA-Container neben der Mensa Campo).


We have signed the contract for the nationwide semester ticket. This is the biggest innovation in terms of the semester ticket since the 90s!
  • The nationwide semester ticket is valid from April 1st 2024 and costs €29.40 per month; i.e. €176.40 per semester. This makes it €25.63 cheaper than the previous NRW ticket.
  • Due to the late introduction of the nationwide semester ticket by federal politicians, it was no longer possible to adjust the contribution regulations for the summer semester of 2024. We will therefore work with credits/repayments for the winter semester 2024/25. As soon as more detailed information is available, we will let you know.
  • The semester ticket will be available as a QR code in the “Uni Bonn App”. We are currently working on creating these QR codes. We can't say exactly when these will be available at the moment; However, the QR codes will be available on April 1st. By the way: You can also find your student ID in the “Uni Bonn App”.
  • I don't have a smartphone. How do I get my ticket? In these cases, please contact the AStA (info@asta.uni-bonn.de). We will then find a solution together.
  • Can I still take my bike or another person with me? Unfortunately, with the introduction of the nationwide semester ticket, the travel regulations no longer apply.

If you still have any questions, you can of course contact us at any time by email (info@asta.uni-bonn.de) or come by (AStA container next to the Campo cafeteria).

Die folgenden Informationen sind veraltet, siehe Infobox. Eine Überarbeitung der Webseite wird in Kürze erfolgen.

Das Semesterticket, auch Studiticket genannt, ist ein Nahverkehrs­ticket für den gesamten VRS (VRS-Ticket) sowie für ganz NRW (NRW-Ticket). Dabei gelten innerhalb des VRS andere (bessere) Konditionen als im Bereich des NRW-Tickets, daher diese Unterscheidung.

VRS+NRW.png

Der StudentInnenausweis ist euer Studiticket, darauf befindet sich sowohl der Schriftzug Fahrausweis im VRS als auch das Hologramm für das NRW-Ticket.

Das Studiticket berechtigt zur Nutzung grundsätzlich aller Busse, Straßenbahnen und zuschlagsfreien Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Vertragsgebiet, also U- und S-Bahn, Regio­nal­Bahn, RegionalExpress und MittelrheinBahn.

Das Studiticket gilt für volle sechs Monate eines Semesters, also vom 1. April bis 30. September im Sommer-, vom 1. Oktober bis 31. März im Wintersemester. Es gilt rund um die Uhr, auch an allen Feier­tagen und in der vorlesungsfreien Zeit.

Wer erhält das Studiticket?

Grundsätzlich erhalten alle eingeschriebenen ordentlichen StudentInnen (ErsthörerInnen) das Studiticket. Sie alle entrichten mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung den erforderlichen Sozialbeitrag; wie sich dieser zusammensetzt könnt ihr auf der Seite des Finanzreferates nachlesen.

Dabei gilt das Solidarprinzip, das heißt es gibt für die berechtigten Studis keine Wahlmöglichkeit.

Ausnahmen

Kein Studiticket erhalten Zweit- und Gasthörer sowie beurlaubte Studis, wenn sie nicht den vollen Sozialbeitrag zahlen. Wer beurlaubt ist, aber den vollen Sozialbeitrag zahlt, erhält dann doch das Ticket (die Ausnahme von der Ausnahme).

Wie funktioniert das Studiticket

Das Studiticket ist nicht übertragbar („verleihbar“), daher musst du bei Kontrollen auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis mit vorlegen (ein internationaler Studiausweis reicht auch).

Wirst du ohne Studiticket angetroffen, musst du zunächst deine Personalien angeben und dann innerhalb von 14 Tagen nachweisen, dass du tatsächlich das Ticket besitzt. Das kostet dann immer noch eine Verwaltungsgebühr von derzeit sieben Euro.

Einschreibung

Erstsemester bekommen eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung, die ab dem 01.04 bzw. 1.10 für 14 Tage als Fahrausweis im VRS gilt, bis der StudentInnenausweis eingetroffen ist. Da die Bescheinigung kein Hologramm trägt, gilt sie nicht als NRW-Ticket.

Verlust

Bei Verlust des StudentInnenausweises stellt das Studierendensekretariat kostenlos ohne Wartezeit eine Zweitschrift aus.

Adresse

Studierendensekretariat 
Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn
  • Bitte beachten:
    Der StudentInnenausweis darf nicht eingeschweißt werden! (evtl. Manipulationen wären nicht mehr sichtbar)

Das MonatsTicket für Auszubildende für Vorkursteilnehmer

Seit dem WS 2012/2013 können Erstsemestrige, die Vorkurse vor dem eigentlichen Studienbeginn belegen, noch vor Immatrikulation und damit verbundenem Erhalt des Semestertickets für den September das MonatsTicket für Auszubildende (manchmal auch Azubi-Ticket genannt) über die SWB beziehen. Voraussetzung dafür ist allerdings neben der Teilnahme an offiziellen Vorkursen der Universität ein Wohnsitz im VRS-Gebiet. Das entsprechende Antragsformular könnt ihr hier herunterladen. Das heruntergeladene Formular muss entsprechend ausgefüllt werden, und daraufhin von uns im AStA oder von eurer Fachschaft gestempelt werden.

Eure Bezugsberechtigung endet mit dem offiziellen Semesterbeginn, dann setzt ohnehin die Gültigkeit eures StudiTickets ein. Sofern ihr außerhalb des VRS-Gebietes wohnen solltet, und trotzdem ein Ticket für die Vorkurse benötigt, besteht u.U. die Möglichkeit ein Azubiticket der Deutschen Bahn zu erwerben. Hinsichtlich der Preisgestaltung des MonatsTicket für Auszubildende können wir keine Angaben machen - der Preis hängt von der Distanz zwischen eurem Wohnsitz und der Ausbildungsstätte (also der Universität Bonn) ab. Wir bitten euch alle im Hinblick auf das MonatsTicket für Auszubildende aufkommenden Fragen (auch bei Schwierigkeiten mit dem Antragsformular) an die SWB zu richten.

  • Wie funktioniert das Formular?:
    Ihr müsst dieses Formular ausfüllen (MonatsTicket für Auszubildende ankreuzen) und von eurer Fachschaft oder uns im AStA stempeln lassen! Mit dem gestempelten Antrag könnt ihr dann bei den SWB das MonatsTicket für Auszubildende beziehen.

Studiticket-Rückerstattung

In Härtefällen kann der Studiticketbeitrag erstattet werden. Das Antragsformular und die Informationen zu den benötigten Unterlagen findest du hier.

Erstattung des Mobilitätsbeitrags bei sozialen Härtefällen

Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können die Erstattung des Mobilitätsbeitrags wegen eines sozialen Härtefalls beantragen. Möglicherweise werden die entsprechenden Bemessungsgrenzen - also die Beträge, die einen solchen Härtefall rechtlich definieren - in nächster Zeit durch das Studierendenparlament angepasst. Als Folge einer solchen eventuellen Änderung könnte es im laufenden Semester dazu kommen, dass auch noch nach dem regulären Antragsschluss (10. November) Anträge wegen sozialen Härtefalls zulässig sind. Genaueres kann in der Beratungsstunde der Studiticket-Rückerstattung erfragt werden. Diese findet immer dienstags von 14:45 bis 16:45 Uhr im Sekretariat des AStA (Endenicher Allee 19 - Container -, 53115 Bonn, Zi. 5) statt.

Upgrade zum 49-€-Ticket

Ihr könnt euer Semesterticket zum 49-€-Ticket upgraden.

Das Upgrade eures Semestertickets zum Deutschlandticket läuft über die Stadtwerke Bonn und nicht über den AStA. Ihr könnt euer Semesterticket für 15,28 Euro pro Monat zu einer bundesweiten Gültigkeit ausweiten. Die Infos über den Ticketkauf findet ihr auf der Website der Stadtwerke Bonn.

Ihr müsst kein komplett neues Ticket kaufen. Wählt die Option „Bestandskunde (SemesterTicket)“ aus. Bei einer Kontrolle müsst ihr dann euer Semesterticket und euer Upgrade-Ticket vorzeigen. Die Angaben zur Ticketnutzer*in müssen dabei übereinstimmen.

Der Kauf wird wahrscheinlich ab dem 1. Mai 2023 möglich sein. Der Kauf wird leider nur über die „Easy Go App“ der SWB möglich sein. Das Ticket muss voraussichtlich monatlich neu gekauft werden. Es handelt sich also nicht um ein Abo, weswegen keine Schufa-Anfrage gemacht wird.


VRS-Ticket

Das VRS-Ticket gilt auf dem gesamten VRS-Tarifgebiet, ebenso in den Verkehrsmitteln der privaten Anbieter, die mit dem VRS kooperieren.

Aufpreis

Für die Flughafenlinie SB60 und den genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) ist vor Fahrtantritt der Zuschlag zu zahlen, der auch von anderen ZeitkarteninhaberInnen erhoben wird.

Sonderregeln im VRS-Ticket

Weitere Personen

Ab 19 Uhr bis 3 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig könnt ihr ohne Aufpreis einen Erwachsenen mitnehmen. Für bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren gilt diese Regelung wochentags bereits ab 15 Uhr. Jederzeit mitnehmen könnt ihr Kinder unter sechs Jahre. Diese Regelung gilt auch im Kreis Ahrweiler.

Im Flughafenbus SB60 könnt ihr im Rahmen der oben genannten Zeiten ebenfalls eine Person mitnehmen, die lediglich den Aufschlag entrichten muss.

Fahrradmitnahme

Es ist wochentags ab 19:00 und Samstags und Sonntags sowie an Feiertagen ganztägig gestattet ein Fahrrad mitzunehmen – zumindest wenn ausreichend Platz ist: Wird’s eng, haben Kinder im Kinderwagen und RollstuhlfahrerInnen Vorrang. Ein Anspruch auf die Mitnahme besteht nicht, die Fahrerin oder der Fahrer entscheidet, ob du (mit Fahrrad) einsteigen darfst. Bitte beachtet dass die Fahrradmitnahme ausschließlich im VRS Tarifgebiet vom Semesterticket umfasst wird, und dass Mitfahrer für ihr Fahrrad den üblichen Aufpreis bezahlen müssen (Preisstufe 1b).


Das VRS-Tarifgebiet

VRS Netz 2020.jpg

Das VRS-Ticket gilt in allen auf der Karte gekennzeichneten Bereichen (sowohl in dem grauem als auch im grünen Bereich) , außerdem können einzelne Buslinien bzw. Bahnlinien bis zu den angegebenen Orten genutzt werden.

Übergangstarif

Rhein/Ruhr Wer einen Wohnsitz im angegebenen Bereich im VRR hat (Mön­chen­glad­bach bis Breckerfeld), darf auf direktem, verkehrsüblichen Weg zu VRS-Konditionen zwischen Wohnsitz und VRS-Tarifgebiet fahren.

Wohnsitzbescheinigung Als Nachweis für den Übergangstarif gilt der Personalausweis, wenn die dort eingetragene Adresse im Übergangsbereich liegt, oder eine entsprechende Meldebescheinigung von der Kommune. Liegt der Wohnort knapp außerhalb, so kann der Übergangstrarif gar nicht genutzt werden.

NRW-Ticket

Außerhalb von NRW gilt das NRW-Ticket auch in Osnabrück und in den Nahverkehrszügen nach Osnabrück sowie auf den Strecken: Lügde – Hameln, Vlotho – Hameln und Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (West­falen). Es gilt der NRW-Tarif auf www.fach portal.nahverkehr.nrw.de. Sonderregeln in NRW Für das NRW-Ticket gibt es keine vergleichbaren Regeln wie im VRS.

  • Bitte beachten:
    Die 1. Klasse der DB sowie der Fernverkehr sind mit dem Studiticket nicht nutzbar – auch nicht gegen Aufpreis!

Darüber hinaus gibt es einige Streckenabschnitte außerhalb von NRW, die auch mit dem NRW-Ticket zu befahren sind.

Randgebiete.gif

  • Bitte beachten:
    Diese Karte bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des NRW-Tickets. Der auf der anderen Karte zu sehende erweiterte Geltungsbereich des VRS-Semestertickets bleibt davon natürlich unberührt.


AbsolventenTicket des VRS

Der VRS führt mittlerweile ein Ticket, das sich unmittelbar an Absolventen richtet, in seinem Portfolio. Dieses kann - je nach Wohnort - sogar günstiger sein als das AzubiTicket für Vorkursteilnehmer. Informationen dazu findet ihr auf der Seite des Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Bitte beachtet, dass dieses Ticket ausschließlich als Handy-Ticket verfügbar ist.


Fahrgastrechte bei Verspätungen

Natürlich könnt ihr auch soweit Ihr mit dem StudiTicket unterwegs seid Gebrauch von euren Fahrgastrechten machen. Diese findet Ihr detailliert auf der Seite der deutschen Bahn. Interessant dürfte auch die neue Mobilitätsgarantie NRW sein, die euch bei Verspätungen ab 20 Minuten die Nutzung von Fernverkehrszügen oder dem Taxi (tagsüber bis 25€, Nachts bis 50€) ermöglicht.

Hintergrund

Das Studiticket wurde 1993 eingeführt, um die Mobilität aller Studentinnen und Studenten unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu verbessern. Die damals durchgeführte Urabstimmung erzielte eine Beteiligung von 46% und ein klares Votum für das Ticket.

Derzeit hat das Bonner Studiticket ein Volumen von etwa 13 Milionen Euro und ist damit der größte Posten im Haushalt der Verfassten Studierendenschaft.

Zusätzliche Hinweise

Sofern ihr unberechtigterweise ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten sollt, empfehlen wir euch nicht vor Ort zu bezahlen, sondern lediglich die Personalien anzugeben. Mit dem Zahlschein solltet ihr beim VRS oder hier im AStA beim Mobilitätsbeauftragten anfragen, ob ihr tatsächlich gegen die Beförderungsbedingungen verstossen habt.

Das Semesterticket berechtigt nicht zur Nutzung der Nachtbuslinie 889 von Bonn nach Meckenheim - für diesen muss eine Fahrkarte zum Preis von 2,90 gelöst werden.

Seit dem SS 2014 gilt für viele andere Universitäten in NRW (beispielsweise Aachen) die Mitnahmeregelung nicht mehr. Diese hat für Bonn noch immer Bestand.

Gute Fahrt

Wenn du weitere Fragen oder Anregungen hast, dann kannst du bei uns vorbeischauen. Der Mobilitäts-Beauftragte steht dir bei allen Fragen rund um das Studiticket zur Verfügung

Dein AStA wünscht Gute Fahrt.



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