Mobilität (Studiticket)

Krankheitsbedingt findet in der Woche vom 22. bis 26. Januar keine Baratung statt und es können leider auch keine Mails beantwortet werden.

Mobilitätsberatung

Ansprechpartner*innen

Ben Eisenblätter

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Der Mobilitätsbeauftragte verhandelt jedes Jahr das Semesterticket mit den Verkehrsbetrieben. Das Vertragsvolumen beläuft sich dabei auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Darüber hinaus steht er dir bei allen Fragen rund um das Studiticket und zum Themenbereich "Mobilität" zur Verfügung. Ausnahme bildet die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags, für die es eine eigene Anlaufstelle gibt.

Weitere Informationen zum Studiticket findet ihr auf der Studiticketseite unter Dienstleistungen.

Gute Fahrt!

Häufig gestellte Fragen:

1. Ist es möglich das Semesterticket zu erhalten, ohne an der Uni Bonn eingeschrieben zu sein?

Nein, leider gibt es keine Möglichkeit das Semesterticket zu erhalten, ohne an der Uni-Bonn als Student eingeschrieben zu sein. Wenn eine Einschreibung nicht möglich ist, besteht auch nicht die Möglichkeit lediglich das Semesterticket käuflich zu erwerben.

 

2. Bis wohin gilt das Semesterticket zwischen Bonn und Koblenz?

Generell gilt das Semesterticket bis zum Kreis Ahrweiler. Die zwei schnellsten Möglichkeiten um mit dem ÖPNV von Koblenz nach Bonn zu kommen sind mit dem RE 5 und dem RB 26. Auf der Strecke des RE 5 gilt das Ticket bis zur Station Bad Breisig, auf der Strecke des RB 26 sogar bis zur Station Brohl.

 

3. Bietet der AStA ein Abo an, welches die Strecke zwischen dem Kreis Ahrweiler und Koblenz abdeckt?

Für ein Abo ist der Verkehrsbund Rhein-Mosel, kurz VRM zuständig. Der AStA kann leider kein Abo und auch keine Beratung für diesen Bereich anbieten. Die optimalen Informationen erhalten ihr hier beim VRM.