AStA Bonn unterstützt LAT-Kritik an überflüssigen Kontrollmechanismen

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Der Allgemeine Studierendenausschuss Bonn schließt sich der Kritik des Landes-ASten-Treffens (LAT) an der in §25 der Haushalts- und Wirtschaftsverordnung (HWVO) geplanten verpflichtenden Einstellung von zusätzlichem Kassenpersonal als Aufsicht über das bereits bestehende an.

„Sowohl die Durchsetzung dieser Regelung ohne nachvollziehbare Begründung und gegen den expliziten Willen der ASten als auch der implizite Generalverdacht, die Studierendenschaften könnten oder wollten ihre Haushalte nicht ordnungsgemäß führen, lassen die Vermutung zu, Frau Ministerin Schulze lege recht geringen Wert auf konstruktive Kommunikation mit den studentischen Selbstverwaltungen“, so Jonas Janoschka, Vorsitzender des AStA Bonn.

Die entsprechende Regelung fordert die Einstellung einer Fachperson, die die Haushaltsführung der ASten durch die bisher Zuständigen beaufsichtigt und damit Korruption und Misswirtschaft verhindern soll. Da das jeweilige Rektorat jedoch die Rechtsaufsicht über die Haushalte der Studierendenschaften hat und diese sowohl von den sachkundigen internen Ausschüssen als auch vom Landesrechnungshof geprüft werden, reichen die bisherigen Mechanismen nach Ansicht des Bonner AStA und des LAT NRW definitiv aus.

Hinzu kommen die Kosten für das neue Personal, die nach Vorstellung von Ministerin Schulze von den ASten selbst getragen werden sollen – angeblich auf deren eigenen Wunsch hin. Janoschka dazu: „Die hohen Kosten, die durch die verpflichtende Neueinstellung einer qualifizierten Person entstehen, sind schwer abzufangen – die vielfältigen Angebote des Bonner AStA lassen sich vermutlich durch diese unnötigen Mehrausgaben nicht mehr im selben Umfang sicherstellen.“

Der AStA Bonn schließt sich daher den Forderungen des LAT NRW an, den fraglichen Paragraphen ersatzlos zu streichen.