AStA begrüßt Planungssicherheit für Hochschulen

Tango-office-calendar.svg Diese Nachricht ist alt und eventuell nicht mehr relevant. Für aktuelle Informationen schaue bitte auf die Startseite.

Am Dienstag, den 05.07.2011 haben die Landesregierung und die 37 öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nach längerer Verzögerung die „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ unterzeichnet. Damit werden die im „Zukunftspakt“ 2006 vereinbarten finanziellen Rahmenbedingungen weitergeführt. Die Vereinbarung garantiert den Hochschulen und Universitätskliniken eine Grundfinanzierung von mindestens 4,5 Milliarden jährlich für die kommenden vier Jahre und enthält die Zusage, die Hochschulen bis 2015 von globalen Minderausgaben und Ausgabensperren auszunehmen.

Wir als AStA begrüßen es, dass das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2015 gewährleistet. Dies zeigt, dass die Regierung ihre Versprechen, die Bildung zu fördern und ihre Verantwortung den Studierenden gegenüber ernst nimmt und ein den Hochschulen ein Mindestmaß an finanziellen Mitteln zur Verfügung stellt. Hinter dem Ziel, 10% der Landesausgaben für Bildung aufzuwenden, bleibt die Regierung allerdings immer noch weit zurück.

Die Hochschulvereinbarung NRW 2015 garantiert den Hochschulen, dass die Landesregierung einen Großteil der tarifbestimmten Lohnsteigerungen übernimmt. Auf diesem Weg werden die Hochschulen vor einer drastischen Steigerung der Personalausgaben geschützt. „Wir erwarten nun, dass die Universität Bonn mit den zugesicherten Mitteln ihrer Verpflichtung nachkommt, die Qualität des Studiums und der Lehrbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Insbesondere halten wir es für notwendig, weitere Stellenstreichungen zu verhindern“, sagte der AStA-Vorsitzende Jakob Horneber.

Die vom Land geschaffenen Rahmenbedingungen einer angemessenen Studiensituation gehen jedoch über die finanzielle Förderung hinaus. Sie beinhalten ebenfalls umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten für studentische Vertreter/innen, mehr Selbstverantwortung in der Gestaltung des Studienablaufs und den freien Zugang zu Masterplätzen. Eine Möglichkeit für Verbesserungen bietet die Neufassung des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes, deren Entwicklung wir von AStA-Seite aus weiterhin kritisch begleiten werden.