AStA verurteilt Studienplatzreservierung für Spitzensportler/innen

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Der AStA der Universität Bonn verurteilt den Senatsbeschluss vom Donnerstag, den 14. Juli 2011, wonach in Zukunft Spitzensportler/innen bei der Vergabe von Studienplätzen bevorzugt werden. Die in den Senat eingebrachte Änderung der „Satzung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen“ sieht vor, dass Mitgliedern der Olympiaauswahlteams ein NC-unabhängiges Kontingent von bis zu 2% der in jedem Fach zu vergebenden Studienplätze zur Verfügung gestellt wird.
Die studentischen Senatoren hatten sich bereits in der Senatssitzung geschlossen gegen die Vorlage ausgesprochen, einen mehrheitlichen Beschluss jedoch nicht verhindern können. Es ist nicht einzusehen, weshalb für Sportler/innen andere Vergabekriterien gelten sollen, als für andere Studienplatzbewerber/innen. Die auf diesem Weg vergebenen Plätze stehen den weiteren Bewerber/innen in den Vergaberunden nicht mehr zur Verfügung, womit die Vergabegerechtigkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Spitzensportler/innen sind durch ihr sportliches Talent gesellschaftlich ohnehin privilegiert und bedürfen keines besonderen Schutzes, wie dies bei ausländischen Studierenden der Fall ist, für die bisher schon ein Sonderkontingent besteht. Wir wehren uns gegen die Tendenz, in erster Linie Eliten zu fördern und durch Sondervergabekriterien die übrigen Bewerber/innen zu benachteiligen. Angesichts der in den kommenden Jahren zu erwartenden Engpässe bei den Studienplätzen sind nachvollziehbare, gerechte und objektive Vergabekriterien wichtiger denn je. Die jetzt im Senat getroffene Regelung halten wir diesbezüglich für ein völlig falsches Signal.

Als Vertretung der Studierendenschaft fordern wir den Senat auf, für die Gleichbehandlung aller Studierenden und Studienplatzbewerber/innen gleichermaßen Sorge zu tragen und die Sondervergabekriterien für Spitzensportler/innen zurückzunehmen.