Ausschreibung: Mitarbeiter*in für die Kassenverwaltung

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Sie sind kompetent, teamfähig, neuen Projekten gegenüber aufgeschlossen und sind bereit für die studentische Selbstverwaltung tätig zu sein? Sie sind gewissenhaft und gehen gern mit Zahlen um?

Für die Kassenverwaltung des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn suchen wir ab sofort eine*n neue*n Mitarbeiter*in, um unsere beiden Festangestellten bei ihren Tätigkeiten zu unterstützen.


Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem:

• Zahlungsverkehr

• Buchhaltung

• Lohnbuchhaltung

• Personalverwaltung

• Datenverarbeitung

• Korrespondenz


Wir erwarten Bewerber*innen mit:

  • erfolgreich abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder vergleichbaren Erfahrungen (z.B. Praktika, Nebenjobs im Steuerbüro oder ähnliches)
  • gerne können sich auch kaufmännisch affine Studierende mit Nebenjobs oder Praktika sowie einer schnellen Auffassungsgabe bewerben


Von Vorteil sind, aber keine zwingende Voraussetzung:

  • Erfahrungen im behördlichen Verwaltungsablauf
  • Kenntnisse im Kassen- und Rechnungswesen mit Titelbewirtschaftung
  • Kenntnisse von Lexware, LODAS und der gängigen Office-Programme
  • Fähigkeit, sich eigenständig in neue Arbeitsabläufe einzuarbeiten und im Team zu arbeiten


Wir bieten:

Für die Stelle ist eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche vorgesehen. Die Stelle wird nach E8 des TV-L vergütet. Der AStA befindet sich in der Endenicher Allee 17 und 19, wobei der Hauptarbeitsort in der Endenicher Allee 17 ist. Da der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA, die universitätsweite Vertretung der Studierenden der Universität Bonn ist, werden die Vorgesetzten Studierende sein.


Interessiert?

Bewerbungen werden ab sofort bis zum 30.04.2023 an vorsitz@asta.uni-bonn.de entgegengenom- men.

Der AStA Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Wir fordern deshalb einschlägig qualifizierte Frauen* und nicht-binäre Personen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt. Zur Bewerbung besonders ermutigen wollen wir Menschen, die chronische Krankheiten, Behinderungen oder Schwerbehinderungen haben.