Letzter Anmeldetermin für Magisterprüfungen!

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Bereits im letzten Rektoratsnewsletter haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass seitens der universitären Prüfungsverwaltung die Fristen für die letztmögliche Anmeldung zur Magisterprüfung auf den 1. August 2011 unerwartet vorgezogen wurden.

Nach intensiven Verhandlungen wurde eine besondere Härtefall-Regelung für Studierende mit Kind erwirkt: Anträge zur Verlängerung der Frist können formlos bei Frau Prof. Dr. Gymnich, Prodekanin für Studium und Lehre an der Philosophischen Fakultät oder beim Prüfungsamt gestellt werden. Dem Schreiben ist eine Beschreibung der die Studienbedingungen erschwerenden Situation sowie die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen. Ob eine Fristverlängerung erfolgt, wird von den genannten Stellen dann im Einzelfall entschieden.

Zu einem weiteren Entgegenkommen war die Prüfungsverwaltung leider nicht bereit. Dennoch möchte der AStA, insbesondere die Rechtsberatung und das Referat für Hochschulpolitik gerne allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei Fragen und Problemen mit den zuständigen Stellen helfen wir Euch gerne!
Das Referat für Hochschulpolitik