Regelungen zum Studium während der Corona-Pandemie

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Aktuelle Regelungen für das Studium (Regelstudienzeit, Prüfungsversuche, Prüfungsmodalitäten) // Current regulations for the studies (standard period of study, examination attempts, examination modalities) *english below*

➡️ Das Rektorat hat seinen Corona-Beschluss überarbeitet neu gefasst. Ihr findet die Neubekanntmachung des Rektoratsbeschluss vom 18.12. unter:[1] 1️⃣ Darin wird die "Freiversuchsregelung" auf das Wintersemester ausgeweitet. Das heißt, wenn ihr in diesem Wintersemester eine Prüfung eines Moduls nicht besteht, erhaltet ihr einen weiteren Prüfungsversuch. (Achtung: Habt ihr für das gleiche Modul bereits im Sommersemester einen zusätzlichen Versuch erhalten/seid durchgefallen erhaltet ihr für eine nicht bestandene Prüfung im Wintersemester keinen weiteren zusätzlichen Versuch.) Die Regelung findet keine Anwendung, wenn ihr die Prüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs nicht bestanden habt. (§14 Abs. 1) 2️⃣ Weiterhin gilt, dass ihr von Prüfungsanmeldungen bis zum Ablegen der Prüfungsleistung zurücktreten könnt. (§14 Abs. 2) 3️⃣ Prüfungstermine, sowie die jeweilige Prüfungsform der Modulprüfung müssen spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bekanntgegeben werden. (§7 Abs. 6) 4️⃣ Die Regelstudienzeit verlängert sich für im Wintersemester eingeschriebene Studierende um ein Semester. Das gilt in Bonn laut Rektoratsbeschluss auch für im Wintersemester beurlaubte Studierende! (§4) (Wie sich diese Verlängerung auf die Bafög-Bezugsdauer auswirkt ist noch nicht bekannt.) Aktuelle Regelungen und ein FAQ findet ihr auf der Website der Universität unter [2] Viele Prüfungen, die für Januar angesetzt waren wurden bereits verschoben! Überprüft um informiert zu bleiben regelmäßig eure Uni-Mail-Adresse. ❗ Generell gilt: - Über Verlängerung der Abgabefristen für Hausarbeiten entscheiden die jeweiligen zentralen Prüfungsausschüsse - Die Prüfungsausschüsse beraten welche Fristverlängerungen es geben soll. In den Prüfungsausschüssen sitzen auch Studierende - Das Abgabedatum für eine Hausarbeiten gilt als Terminprüfung (bspw. wichtig für mögliche Ausleihen in der ULB und Institutsbibliotheken)

English ➡️ The Rectorate has revised its Corona resolution. 1️⃣ In it, the "Freiversuchsregelung" is extended into the winter semester. This means that if you do not pass an exam of a module in this winter semester, you will get another exam attempt. (Attention: If you have already received an additional attempt/failed the same module in the summer semester, you will not receive another additional attempt for a failed exam in the winter semester). The regulation does not apply if you have failed the exam due to attempted cheating. (§14 para. 1) 2️⃣ Furthermore, you can withdraw from exam registrations until you complete the exam. (§14 para. 2) 3️⃣ Examination dates, as well as the respective examination form of the module examination must be announced at least two weeks before the respective examination date. (§7 para. 6) 4️⃣ The standard period of study is extended by one semester for students enrolled in the winter semester. In Bonn, according to the Rectorate's decision, this also applies to students on leave of absence in the winter semester! (§4) (It is not yet known how this extension will affect the duration of Bafög). Current regulations and a FAQ can be found on the university website at: https://www.uni-bonn.de/the.../coronavirus-information... Many exams that were scheduled for January have already been postponed! Check your university email address regularly to stay informed. ❗ In general: - The respective central examination boards decide on the extension of the deadlines for homework. - The examination boards discuss which deadline extensions should be granted. Students also sit on the examination boards - The submission date for a term paper is considered a deadline check (e.g. important for possible borrowing from the ULB and institute libraries).