Senat ignoriert studentische Anliegen

Tango-office-calendar.svg Diese Nachricht ist alt und eventuell nicht mehr relevant. Für aktuelle Informationen schaue bitte auf die Startseite.

Der am Donnerstag, 4. November, tagende Senat hat zwei wichtige Anliegen der studentischen Selbstverwaltung weiterverwiesen beziehungsweise komplett abgelehnt und damit gezeigt, wie es um den Respekt des Großteils jenes Gremiums gegenüber den Studentinnen und Studenten bestellt ist.

Der erste Antrag behandelte die Anwesenheitspflicht, gegen deren Kontrolle sich das Studierendenparlament im Juli mit großer Mehrheit ausgesprochen hatte. Es sollte gerade die bisherige Praxis, nach der eine Pflicht zur Anwesenheit auch in solchen Vorlesungen gilt, in denen eine wirkliche Mitwirkung der Studierenden ohnehin nicht vorgesehen ist, gelockert werden. Dies wäre vor allem für berufstätige Studierende und Studierende mit Kind hilfreich. Statt diese Forderung aber als Rahmenprüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium umzusetzen, wurde der Antrag durch Senatsbeschluss an die Kommission für Forschung und Lehre verwiesen. So drängt sich der Eindruck auf, dass diese Forderung der Studierenden auf die lange Bank geschoben werden soll. Die Begründung, mit welcher der Antrag abgelehnt wurde, scheint dabei die Idee eines selbstbestimmten Studiums generell ad absurdum zu führen. So solle die Anwesenheitspflicht aus „didaktischen Gründen“ nicht geändert werden. Die Mehrheit der Senatsangehörigen hat wohl den Eindruck, dass ein Mensch, der freiwillig ein Studium aufgenommen hat, zu dessen Absolvierung geradezu gezwungen werden müsse! Dies ist eine Vorstellung, die in Zeiten eines gebührenpflichtigen Studiums völlig grotesk erscheint. Besonders merkwürdig mutet in diesem Zusammenhang an, dass Rektor Professor Dr. Jürgen Fohrmann sich zwar stets für eine Reform des Bologna-Prozesses ausspricht, in diesem Punkt aber dennoch untätig bleibt.

Der zweite Antrag befasste sich mit der Ausnahme von der Studiengebührenpflicht. Aus Sorge vor sozialen Ausgrenzungen haben die studentischen Senatoren und der AStA sich dafür eingesetzt, dass die Befreiungstatbestände von den Studiengebühren ausgedehnt werden. Es bestehen bereits die Möglichkeiten, Befreiungen für die Pflege und Erziehung eines Kindes (max. acht Semester pro Kind), bei einer durch Behinderung oder Erkrankung bedingten Verlängerung des Studiums oder als gewählte Vertreter der Studierendenschaft (max. 2 Semester) zu erhalten. Bei einer unbilligen Härte, die zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führen könnte, sind ein baldiges Studienende und eine positive Leistungsprognose durch die Lehrbeauftragten notwendig für die Befreiung. Diese sehr restriktiven Regelungen sollten nun nach dem Wunsch der Studierenden weiter gefasst werden. So sollte auch für den Zeitraum der Schwangerschaft, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen und bei von der Prüfungsordnung verursachten Verlängerungen des Studiums eine Befreiung möglich sein. Weiter ausgedehnt werden sollten die Zeiträume, die für die Kinderbetreuung und für gewählte Vertreter der Studierendenschaft gewährt werden. Außerdem hätte eine unbillige Härte als Befreiungstatbestand auch ohne Leistungsprognose und baldigem Studienende ausreichend sein sollen. Stellvertretend für die Gruppe der ProfessorInnen stellte jedoch der Dekan der Philosophischen Fakultät Professor Schulz einen Antrag auf Nichtbefassung, der von der Mehrheit der anwesenden Professorinnen und Professoren angenommen wurde. Es durfte somit noch nicht einmal über das Thema diskutiert werden. "Das ist in hohem Maße undemokratisch", beschrieb denn auch AStA-Vorsitzende Magdalena Möhlenkamp die Art, wie mit dem Antrag auf der Senatssitzung umgegangen wurde.

Somit lässt sich die Senatssitzung als in höchstem Maße enttäuschend zusammenfassen. Einerseits wurde hinsichtlich der Anwesenheitszeiten lediglich der Status Quo zementiert, andererseits wurde, was die Befreiung von den Studiengebühren anbelangt, völlig ignoriert, mit welchen sozialen Problemen zahlreiche Studierende zu tun haben. Viele junge Menschen werden so leider weiterhin von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden, für viele Schwangere wird hingegen die Beendigung ihres Studiums nicht möglich sein.