Sommersemester 2021: Infos zur Online-Lehre und mehr

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📣Liebe Erstis, liebe Studierende als AStA der Universität Bonn heißen wir euch auch an diese Stelle herzlich an der Universität Bonn und im neuen Semester willkommen. Wir wünschen euch allen einen gelungenen Start in das diesjährige Sommersemester und hoffen, dass ihr euren Uni-Alltag trotz aller Widrigkeiten erfolgreich gestalten könnt. 🍀

Morgen startet die Vorlesungszeit, sodass wir euch über einige Regelungen informieren wollen❗

⚠Leider lassen die bedenklich steigenden Corona-Zahlen keine Alternative auch dieses Semester als zu einem Online-Semester zu starten. (Die aktuelle Regelungen zum Uni-Betrieb gelten bis Pfingsten. Vgl. Rundschreiben 2021-26 vom 22.03. unter https://www.uni-bonn.de/die.../informationen-zum-coronavirus)

💭Auch wir sind damit alles andere als zufrieden und auch wir wünschen uns eine so schnell wie mögliche Rückkehr zur Präsenzlehre. Zum Schutze Aller darf diese Rückkehr aber natürlich nur in Einklang mit dem Infektionsschutz geschehen.

👀Wir müssen also auch dieses Semester mit der Nutzung von Zoom vorlieb nehmen. Dies wäre angesichts der Datenschutzbedenken bezüglich Zoom keineswegs alternativlos. Leider wurde von Seiten der Universitätsleitung bisher noch keine alternative zu Zoom gefunden - daran wird laut den Berichten des Rektorats und dem DiCe (Digital Science Center der Uni Bonn) aber gearbeitet!

ℹUm das Beste aus dieser nicht optimalen Situation zu machen, möchten wir euch ein paar wichtige Tipps und Hinweise für das kommende Online-Semester mitgeben. Die Informationen basieren teils auf den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten der Universität. Wir erwarten von allen Lehrenden, dass sie sich der Umsetzung der Empfehlungen verpflichtet fühlen.

Hier also einige Hinweise und nützliche Links:

➡️Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten + Informationen zur Zoom-Nutzung an der Universität Bonn (Stand 10.2.2021): https://www.ecampus-services.uni-bonn.de/.../nach.../zoom...

➡️Corona-Inforamtionsseite der Universität (hier findet ihr alle aktuellen Infos, Rundschreiben und ein FAQ): https://www.uni-bonn.de/die.../informationen-zum-coronavirus

➡️aktuell gültiger Rektoratsbeschluss zum Studium während der Corona-Pandemie: https://bonndoc.ulb.uni-bonn.de/.../Amtl.%20Bek.%2021021...

➡️Im ersten Rektoratsbeschluss vom 7. Mai 2020 wurde die Freiwilligkeit der Teilnahme an Online-Veranstaltung noch explizit benannt. In der aktuellen Version fehlt dieser Hinweis. Aktueller Rektoratsbeschluss und die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten der Universität stehen damit im Widerspruch zueinander, da dieser auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinweist. [RB §5 (1)]

➡️Online-Lehrveranstaltungen dürfen nur mit Webkonferenzdiensten/Online-Tools durchgeführt werden, die durch das Rektorat zugelassen sind. Durch die Einführung der Zoom-Campus-Lizenz durch die Universität dürfen nur die durch die Universität verwaltete Lizenzen dienstlich genutzt werden, da dort höherer Datenschutz herrscht. Konkret bedeutet das: Alle Lehrveranstaltungen, aber auch Sprechstunde etc. müssen über die Campus-Lizenz von Zoom stattfinden. Die Campus-Lizenz solltet ihr leicht im URL erkennen (https://uni-bonn.zoom.us/). Lehrveranstaltungen, die nicht über die Campus-Lizenz laufen, sind unzulässig. [RB §5 (2) und vgl. "Kostenlose Zoom-Lizenzen vs. Campuslizenz" ] https://www.ecampus-services.uni-bonn.de/.../nach.../zoom...

➡️Lehrende sollen zu Beginn einer Lehrveranstaltungen auf die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten verweisen. (vgl. Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten)

➡️Es besteht keine Pflicht, die Kamera während einer Online-Veranstaltung zu aktivieren (vgl. Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten + FAQ der Universität). Ihr sollt euch nicht unter Druck gesetzt fühlen, die Kamera zu aktivieren. Aus einer Verweigerung die Kamera zu aktivieren, sollten daher auch keinerlei Nachteile für euch erfolgen.

➡️Ihr müsst bei Lehrveranstaltungen, die keine Anwesenheitspflicht vorsehen, keinen Klarnamen angeben, Lehrenden dürfen das nicht von euch einfordern. Bei Lehrveranstaltungen, die eine Anwesensheitspflicht vorsehen, können Lehrende zur Kontrolle der Anwesenheit fordern, dass sich Studierende mit Klarnamen oder mit einem der/dem Lehrenden bekannten Pseudonym zur Veranstaltung anmelden. (vgl. FAQ der Universität)

➡️Lehrende sollen euch darüber informieren, wenn anwesende Dritte nicht im Bild zu sehen sind. (vgl. Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten)

➡️Sofern im Einzelfall die Aufnahme einer Videokonferenz erforderlich ist, müssen alle Teilnehmenden die aufgezeichnet werden, informiert und einverstanden sein. Eine Speicherung der Aufnahme ist nur lokal auf Systemen der Universität Bonn zulässig. Bei der Aufnahme einer Lehrveranstaltung wird empfohlen, nur die Lehrperson aufzuzeichnen. (vgl. Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten)

➡️Auch im nächsten Online-Semester bestehen grundsätzlich weiterhin keine Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen. Anwesenheitspflichten gelten gemäß Rektoratsbeschluss nur für jene Online-Lehreranstaltungen, für die die jeweilige Prüfungsordnung auch in Präsenz eine Anwesenheitspflicht vorsieht. Informiert euch in euren Prüfungsordnung, ob für eure Lehrveranstaltung eine Anwesenheitspflicht vorgesehen ist. [RB §10 (3)]

➡️Habt ihr eine Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht, die nur in Präsenz abgehalten wird, könnt ihr eine Kompensationsmöglichkeit erhalten. Allerdings nur, wenn ihr durch ein ärtzliches Attest nachweisen könnt, dass ihr aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs haben könntet. [RB §10 (3)]

➡️Studienleistungen sind für Veranstaltungen per Beschluss festgelegt. Lehrenden können also nicht einfach Studienleistungen festlegen, die in ihren Augen vielleicht zum Seminar oder der digitalen Durchführung passen. Ein Wechsel der vorgesehenen Studienleistung ist nur nach Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich (vgl. §10 (4) RB). Schaut in die Modulhandbücher und Prüfungsordnungen eurer Studiengängen, wenn ihr wissen wollt, welche Studienleistung für euer Modul vorgesehen ist und lasst euch im Zweifel die Genehmigung des Wechsels der Studienleistung zeigen.

➡️Das Studium während der Corona-Pandemie wird übergeordnet durch die Corona-Epidemie Hochschulverordnung des Landes und einen Rektoratsbeschluss der Uni Bonn geregelt. Der Rektoratsbeschluss tritt außer Kraft, wenn die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung dies tut. Die Verordnung findet ihr unter: https://www.mkw.nrw/FAQ_Hochschulen_Corona

💬Sprecht mit den Lehrenden, wenn ihr euch bei einer Sache nicht sicher seid und bezieht euch dabei auch ruhig auf die genannten Dokumente. Durch die sich oft ändernden Bestimmungen kann es auch zu Missverständnissen kommen.

⚠Sollte es durch Lehrende zu Problemen mit Anwesenheits- oder Kamerapflicht kommen, meldet euch bitte beim Referat für Hochschulpolitik des AStA Bonn. Infos findet ihr unter: https://www.asta-bonn.de/Referat_f%C3%BCr_Hochschulpolitik

🥳Wir wünschen euch ein tolles Semester und stehen euch bei Fragen immer gerne zur Verfügung!💬