Stadt erhebt Zweitwohnsitzsteuer

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AStA übt scharfe Kritik

Am Donnerstag, dem 8. Juli 2010, hat der Stadtrat der Stadt Bonn bei Gegenstimmen der FDP-, Linken- und Teilen der Grünen-Fraktion die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer beschlossen. Die Steuer bemisst sich nach der im Mietvertag festgelegten Netto-Kaltmiete. Der Stadtrat rechnet dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von 352.000 Euro pro Jahr, die zur Sanierung des Haushaltes genutzt werden sollen. Allerdings ist mit der Einführung auch ein personeller Mehraufwand verbunden. So fällt laut Stadtrat in der etwa zweijährigen Einführungsphase ein zusätzlicher Personalbedarf von fünf MitarbeiterInnen an. Danach soll die anfallende Arbeit von zwei MitarbeiterInnen getragen werden. Die personellen Kosten belaufen sich in der Einführungsphase auf 273.360 Euro, nach zwei Jahren wird von einer Reduzierung auf rund 126.960 Euro ausgegangen. Zusätzlich werden für die Anschaffung einer entsprechenden Software einmalig etwa 40.000 Euro veranschlagt. Vor diesem Hintergrund darf ein großer finanzieller Nutzen, den die Steuer mit sich bringen soll, bezweifelt werden.

So ist das Hauptargument für die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer wohl in einer damit verbundenen Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zu sehen. Diese staatlichen Finanzzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise richten sich unter anderem nach der Einwohnerzahl. Die Stadt kalkuliert damit, dass viele bisher mit Zweitwohnsitz in Bonn gemeldete Bürger, um die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen, nun ihren Erstwohnsitz in Bonn anmelden werden. Rund 4 Mio. Euro erhofft sich der Stadtrat durch zusätzliche Schlüsselzuweisungen. Dabei wirkten sich die Steuerzahlungen derer, die sich im Jahr 2011 ummeldeten, erst 2018 auf die Verteilung der Schlüsselzuweisungen aus. Zu diesem Zeitpunkt werden aber viele heute in Bonn Lebende, namentlich StudentInnen sowie Auszubildende, nicht mehr hier wohnen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass entsprechende Schlüsselzuweisungen für die Stadt Bonn wortwörtlich auf Kosten anderer, oft kleinerer Gemeinden gingen, die dadurch mit ganz erheblichen finanziellen Problemen konfrontiert würden. Nicht zuletzt haben viele Studierende und Auszubildende aus der näheren Umgebung ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in ihrer Heimatstadt. Eine Umwandlung von Zweit- zu Erstwohnsitz in Bonn entspräche somit nicht der Lebensrealität vieler Studierender und Auszubildender und hätte zudem die paradoxe Folge, dass einige von ihnen nun in ihrer Heimatstadt eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssten, die den Mangel an Schlüsselzuweisungen aber bei Weitem nicht kompensieren könnte.

Der Bonner AStA kritisiert daher die Entscheidung des Stadtrates scharf und spricht sich gegen die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer aus