Steuererleichterungen für Student/-innen

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In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten für eine erste Ausbildung bzw. das Erststudium steuermindernd geltend gemacht werden können. Bisher waren diese Kosten nur als Sonderausgaben in dem Jahr, in dem sie geleistet wurden, steuerlich absetzbar. Nun ist ein Verlustvortrag der Ausgaben, die als Werbungskosten bewertet werden, von mehreren Jahren möglich. Die Urteile heben die steuerliche Ungleichbehandlung von Studium und Berufsausbildung auf und sind insofern konsequent.

Als Studierendenvertretung der Universität Bonn halten wir Regelungen, die der finanziellen Entlastung von Studierenden dienen, grundsätzlich für begrüßenswert. Um ein Hochschulstudium abschließen zu können, muss momentan die überwiegende Zahl der Studierenden neben dem Studium arbeiten und teilweise zusätzlich Studienkredite aufnehmen. Dies wird durch eine steuerliche Entlastung zumindest nachträglich kompensiert.

Eine rückwirkende Finanzierung des Studiums durch Steuererleichterungen sehen wir jedoch aus mehreren Gründen nicht als optimale Lösung an. Zum einen profitieren von dem jetzt verabschiedeten Gesetz hauptsächlich diejenigen, die an teuren Privatuniversitäten studieren und mit hohen Ausgaben für ihr Studium in Vorleistung gehen können. Denjenigen, die weniger Geld zur Verfügung haben, sparsam wirtschaften und sich für ein möglichst gebührenfreies Studium entscheiden, entsteht ein wesentlich geringerer oder kein finanzieller Vorteil. Ein erleichterter Zugang zur Hochschule entsteht somit für Studieninteressierte aus finanzschwachen Familien kaum. Zum anderen werden durch nachgelagerte Steuerminderungen diejenigen begünstigt, die gleich nach dem Studium ein hohes Einkommen erzielen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Gruppe von Absolventen im Gegensatz zu Niedrigverdienern bevorteilt werden sollte.

Die Urteile des Bundesfinanzhofs rücken jedoch die dramatische Situation der vielen Studierenden, die ihr Studium hochverschuldet abschließen, in den Blickpunkt und offenbaren politischen Handlungsbedarf. Wir als AStA fordern deshalb, den Ausbau staatlicher Fördermöglichkeiten während des Studiums, insbesondere den Ausbau des BAföG-Systems, prioritär zu behandeln. Eine indirekte Entlastung durch das Steuerrecht mag sich in Einzelfällen positiv auswirken, bietet jedoch gerade für finanziell schlechter gestellte Studierende kaum Vorteile. Allein staatliche Zuwendungen, die schon während der Ausbildungszeit finanzielle Engpässe überbrücken und Studienberechtigten aus bildungsfernen Schichten den Einstieg in ein Studium erleichtern, gewährleisten soziale Gerechtigkeit.