Studienbeitragskommissionen bestehen weiter

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In den vergangenen Wochen kamen von verschiedenen Seiten Gerüchte auf, dass die bisher bestehenden Studiengebühren- bzw. Studienbeitragskommissionen auf Fakultätsebene mit dem Wegfall der Studiengebühren aufgelöst worden seien. Noch bestehende Rücklagen hätten dann ohne Rücksprache unmittelbar von den Dekanaten vergeben werden können. Diese Information ist allerdings nicht korrekt. Die Kommissionen bleiben, sofern noch Mittel aus den vergangenen Jahren bestehen, weiterhin im Amt und werden nach Auslaufen der Amtszeiten nachgewählt. Gelder aus Studiengebühren dürfen nach wie vor nur unter Einbeziehung der Studienbeitragskommissionen vergeben werden. Diese Übergangsfrist gilt für drei Jahre. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Mittel innerhalb dieser Zeit ausgegeben werden, da sie zeitnah verwendet werden sollen.
Sollte es entgegen dieser Regel dazu kommen, dass Studienbeitragskommissionen aufgelöst werden oder nicht mehr tagen, bitten wir darum, dies schnellstmöglich dem AStA und dem Rektorat der Universität mitzuteilen. So wird verhindert, dass unsere Gelder ohne Mitsprache von Studierenden ausgegeben werden.
Für die Kompensationsmittel des Landes – die sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel – die seit diesem Semester die Studiengebühren ersetzen, sind gesetzlich ebenfalls Kommissionen vorgesehen, in welchen die Studierenden die Mehrheit stellen. Bis zur Änderung der Grundordnung der Universität bestehen jedoch noch keine solchen Kommissionen, sodass die Qualitätsverbesserungsmittel theoretisch ohne Rücksprache durch das Rektorat bzw. die Dekane vergeben werden können. Um dennoch ausreichende Beteiligung zu gewährleisten, plädieren wir dafür, dass bis zum Bestehen der neuen Kommissionen die bestehenden Studienbeitragskommissionen eingebunden werden und fordern Rektorat und die Dekanate auf, in dieser Weise eine transparente Mitentscheidung der Studierenden zu ermöglichen.
Auch hier bitten wir darum, auf Fälle hinzuweisen, in denen dies nicht geschieht, damit die Gelder nicht eigenmächtig vom Rektorat oder den Fakultäten verplant werden.