Studiticket auch im Urlaubssemester gültig

Tango-office-calendar.svg Diese Nachricht ist alt und eventuell nicht mehr relevant. Für aktuelle Informationen schaue bitte auf die Startseite.

Seit Ende letzter Woche wurden vermehrt beurlaubte Studierende, die im ÖPNV kontrolliert wurden, mit einer Strafgebühr belegt, weil ihr Semesterticket angeblich nicht gültig sei. Nach Aussage der Kontrolleure habe der AStA eine Anweisung herausgegeben, laut der beurlaubte Studierende keine Berechtigung zur Benutzung des Fahrausweises hätten. Eine derartige Anweisung wurde vom AStA nie getätigt! Vielmehr gilt weiterhin die Regelung, die seit Einführung des Studitickets Gültigkeit besitzt: Wer beurlaubt ist und für sein Ticket gezahlt hat, darf selbstverständlich auch damit als gültigem Ausweis fahren. Eine Mahngebühr ist daher auch nicht zu entrichten.


Der AStA und das Studierendensekretariat bemühen sich gerade in Auseinandersetzung mit den Stadtwerken um die Klärung des Sachverhaltes. Betroffene Studierende werden gebeten, sich beim AStA zu melden (info@asta.uni-bonn.de).