VG Wort: Übergangslösung bis September 2017

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Kurz nach der Nachricht der Änderungen im Umgang mit §52a des Urheberrechtsgesetzes gibt es nun die vorläufige Entwarnung: Bis zum 30.09.2017 dürfen urheberrechtlich geschützte Dokumente wie bisher genutzt werden. Die Texte dürfen weiterhin im zulässigen Umfang auf E-Campus eingestellt und heruntergeladen werden. Dies gaben die VG Wort, die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bekannt.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der drei Akteure, will bis zum nächsten Herbst einen Lösungsvorschlag für einen praktikablen Umgang mit digitalen Semesterapparaten erarbeiten. Ab dem Wintersemester 2017/18 wird es dann erst Änderungen geben.

Bisher erfolgte die Vergütung an die VG Wort pauschal durch die Länder. Dies sollte durch den neuen Rahmenvertrag zwischen KMK und VG Wort geändert werden. Der Vertrag sah vor, dass Dozierende jeden online zur Verfügung gestellten Text der VG Wort melden und eine pauschale Vergütung aufgehoben wird. Diesen Vertrag lehnte die Universität Bonn ab. Aus den Reihen der Studierenden an der Universität Bonn gab es entschiedene Kritik. Am Donnerstag den 15.12.2016 kamen Studierende zusammen, um gegen den neuen Rahmenvertrag zu protestieren und ihren Ärger zu formulieren. Besonders groß ist die Sorge, dass die Lehre durch erhöhte Kosten und bürokratischen Aufwand leidet.