Stipendienreader

Förderungsmöglichkeiten an der Universität Bonn

Promotionsstipendien der strukturierten Gradtuiertenprogramme an der Universität Bonn

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Studierendenwerk Bonn

BAföG-Zentrale

Nassestraße 11

53113 Bonn


🕑 Di 13-15 Uhr

☏ 0228/73-7171

🖷 0228/73-7180

📧 guenther.isolde@studierendenwerk-bonn.de

🌐 http://daka.akafoe.de/Studentenwerk-Bonn.html

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Wer wird gefördert: An einer staatlichen Hochschule in NRW eingeschriebene Studierende, die:

  • maximal drei Semester von ihrem Studienabschluss entfernt sind
  • eine Bürgschaft stellen können
  • materiell hilfsbedürftig sind

Was wird gefördert: Studienabschlüsse


Art und Höhe der Förderung: Bis zu 9000 Euro auf zinsloser Darlehensbasis, 5% Verwaltungsgebühren (einmalig)

Bewerbung: Persönlich, Immatrikulationsbescheinigung mitbringen


Weitere Informationen: http://www.studentenwerk-bonn.de/bafoeg/studierendenkredit/

Parteinahe Stiftungen und Stiftungen politischer Parteien

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Rathausallee 12

53757 St. Augustin


☏ 02241/246-2328

📧 stipendien@kas.de

🌐 https://www.kas.de

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Zielsetzung: Förderung deutscher StudentInnen und Graduierter, die aufgrund hoher Begabung, Persönlichkeit, gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins und Engagements besonders geeignet zu sein scheinen

Wer wird gefördert:

  • Begabte deutsche StudentInnen an deutschen Hoch- und Fachhochschulen, die das erste Semester abgeschlossen und deren Förderungshöchstdauer nach BAföG nicht in weniger als vier Semestern erreicht wird und nicht älter als 35 Jahre sind
  • Graduierte, die nicht älter als 32 Jahre sind
  • AusländerInnen, wenn sie in Deutschland dem Grunde nach BAföG erhalten könnten

Was wird gefördert: Studium im In- und Ausland und Promotion

Kriterien: Überdurchschnittliche Begabung, soziale Aufgeschlossenheit, charakterliche Reife, gesellschaftliches und politisches Verantwortungsbewusstsein und kirchliches oder kulturelles Engagement, guter Notendurchschnitt im Abitur, gute Beurteilungen in den Leistungsnachweisen

Art und Höhe der Förderung:

  • Studienbegleitendes Seminarprogramm
  • Familien- und einkommensabhängiges Studienstipendium bis zu 597 Euro
  • Einkommensabhängiges Promotionsstipendium bis zu 1150 Euro
  • Einkommensunabhängige Studienkostenpauschale von 300 Euro
  • Kinderbetreuungspauschale von 113 Euro für das erste Kind, 85 Euro für das zweite Kind
  • auf Antrag: Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: max. 73 Euro pro Monat

Bewerbung:

  • Bewerbung online auf https://campus.kas.de/, dort alle relevanten Unterlagen hochladen
  • Anmeldeschluss ist bei Studienstipendien für das Sommersemester der 15. Januar, für das Wintersemester der 1. Juli
  • Bewerbungsunterlagen für die Vergabe von Stipendien für Graduierte, die eine Promotion oder ein Aufbaustudium anstreben, ist der 15. April, der 15. Juli oder der 15. Dezember
  • Teilnahme an den von der Stiftung angebotenen Veranstaltungen

Hans-Böckler-Stiftung

Referat Bewerberauswahl

Hans-Böckler Straße 39

40476 Düsseldorf

👤 Dr. Eike Hebecker

☏ 0211/77 78-140

📧 zentrale@boeckler.de

🌐 https://www.boeckler.de

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Zielsetzung: Förderung engagierter und begabter ArbeitnehmerInnen, ArbeitnehmerInnenkinder und AbsolventInnen des zweiten Bildungsweges durch Vergabe von Studienbeihilfen und ideelle Förderung, um damit einen Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen zu leisten und zugleich die Öffnung der Hochschulen für Berufserfahrene zu fördern

Wer wird gefördert:

  • StudentInnen an Hoch- und Fachhochschulen, die sich noch nicht in der Abschlussphase ihres Studiums befinden und die für ihren Studiengang übliche Semesterzahl noch nicht erreicht haben
  • Graduierte
  • Ausländische StudentInnen, die nach § 8 des BAföG die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen

Was wird gefördert: Studium, Promotion und – bei an Instituten Eingeschriebenen – die Erlangung der Hochschulreife (z.B. an Abendgymnasien)

Kriterien: Gewerkschaftliches und gesellschaftspolitisches Engagement, persönliche und fachliche Studienqualifikation, bisheriger Studienverlauf, Semesterzahl und Studienleistung, soziale und wirtschaftliche Lage, soziale Herkunft, Schulverhältnisse, Weg zur Hochschulreife, familiäre Situation und Einkommensverhältnisse

Art und Höhe der Förderung:

  • Grundstipendien bis 597 Euro, zweckgebundene Studienkostenpauchale von 300 Euro, gegen Nachweis Zuschuss zur Krankenversicherung von 54 Euro.
  • Promotionsförderung bis 1050 Euro zzgl. Forschungskostenpauschale von monatlich 100 Euro
  • Studienbegleitende Seminar- und Praktikumsprogramme, im Rahmen der allgemeinen Förderung auch Auslandsaufenthalte
Weitergehende Betreuung durch ReferentInnen, die jeweilige Gewerkschaft und VertrauensdozentInnen sowie Berufsinformation bzw. Freiabonnements von Gewerkschaftszeitungen

Bewerbung: Bewerbungsunterlagen sind bei den Gewerkschaften im DGB erhältlich. Bei der Bewerbung über die Gewerkschaft sind die ausgefüllten Formulare über die örtliche Verwaltungsstelle einzureichen. Bewerbung direkt bei der Stiftung ist nicht möglich, außer bei Promovierenden. BewerberInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, können von den VertrauensdozentInnen der Stipendiatengruppen vorgeschlagen werden. Anträge auf Studienförderung für das folgende Sommersemester müssen bis zum 1. September, für das Wintersemester bis zum 1. Februar eingegangen sein, mit einer Vorlauffrist von sechs Wochen. Die Promotionsförderung erfolgt ohne Bewerbungsfristen

VertrauensdozentInnen: Herr PD Dr. Hans-Hubert Kirch (molekulare Physiologie), Herr Dr. Oliver Pye (Orient- und Asienwissenschaften), Herr Dr. Horst Röhrig (molekulare Physiologie)

Friedrich-Ebert-Stiftung

Abt. Studienförderung

Godesberger Allee 149

53175 Bonn


☏ 0228/883-0

🖷 0228/883-697

📧 stipendien@fes.de

🌐 https://www.fes.de

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Zielsetzung: Materielle und ideelle Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter dem Schwerpunkt der Überwindung sozial, politisch oder religiös bedingter Bildungsbarrieren, vorrangig Förderung begabter und gesellschaftspolitisch aufgeschlossener Frauen

Wer wird gefördert: Begabte StudentInnen an deutschen Hochschulen und Fachhochschulen und Graduierte mit besonderer Begabung und fachlicher Qualifikation

Was wird gefördert: Studium und Promotion

Kriterien: Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen. Das wissenschaftliche Vorhaben von Graduierten muss einen besonderen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Wesentliche Kriterien sind außerdem soziales und politisches Verantwortungsbewusstsein und Engagement

Art und Höhe der Förderung:
AusländerInnen:

  • Studienstipendium monatlich bis 650 Euro,
  • Studienkostenpauschale monatlich 300 Euro
  • Promotionsförderung monatlich 1000 Euro
  • Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Verheiratete und Alleinerziehende erhalten ggf. einen Zuschlag von 276 Euro
InländerInnen:
  • Studienstipendium einkommensabhängig bis zu 597 Euro monatlich, Studienkostenpauschale 300 Euro monatlich, Krankenversicherung 62 Euro, 11 Euro Pflegeversicherung
  • Promotionsförderung 1150 Euro monatlich, Forschungskostenpauschale von monatlich 100 Euro
  • Verheiratete und Alleinerziehende erhalten ggf. einen Zuschlag von 155 Euro
    Ggf. Übernahme der Kosten für Auslandsaufenthalte

Bewerbung: Onlineantrag - siehe Homepage

VertrauensdozentInnen: Prof. Dr. K. Niclaus, Prof. Dr. Solvay Gerbe

Friedrich-Naumann-Stiftung

Wissenschaftliche Dienste und Begabtenförderung

Karl Marx Str. 2

14482 Potsdam


☏ 0331/70 19-349

📧 stipendien-bewerbung@freiheit.org

🌐 https://www.fnst.de

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Zielsetzung: Materielle und ideelle Unterstützung des liberalen akademischen Nachwuchses an den wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen Deutschlands

Wer wird gefördert:

  • Deutsche und ausländische Studierende und Promovierende an wissenschaftlichen Hochschulen
  • Deutsche StudentInnen an Fachhochschulen
Die ausländischen BewerberInnen sollten aus den Projektländern der Stiftung kommen, dabei haben diejenigen BewerberInnen Priorität, die eine Promotion oder ein Aufbaustudium anstreben

Was wird gefördert: Studium und Promotion

Kriterien: Hohe wissenschaftliche und fachspezifische Begabung, politisches und gesellschaftliches Engagement mit liberaler Grundhaltung, charakterliche Qualitäten mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Fähigkeiten in die Weiterentwicklung der Gesellschaft aktiv einzubringen


Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind online abrufbar. Bei schriftlicher oder telefonischer Anforderung bitte immer unter Angabe der E-Mail-Adresse (falls vorhanden).
Termine für die Bewerbung sind der 15. Mai und der 15. November

Heinrich-Böll-Stiftung

Schumannstr. 8

10117 Berlin


☏ 030/28 53 400

🖷 030/285 34 100

📧 studienwerk@boell.de

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Zielsetzung: Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert im Jahr rund 1000 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten sowohl in Universitäten als auch in Fach-/ Hochschulen im Inland. Wir erwarten von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit.

Wer wird gefördert: Studierende der ersten Generation, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus Fachhochschulen. Weitere (aber ebenfalls nicht ausschließliche) Schwerpunkte in der Studienförderung liegen auf bestimmten Fächern: Dazu gehören insbesondere MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik- bzw. Ingenieurwissenschaften), hier vor allem solche im Bereich der Umweltforschung (z.B. Umweltschutz, regenerative Energien, Klima u.a.)

Was wird gefördert: Studium und Promotion, Aufbaustudiengänge

Kriterien: Wir fördern Studierende aller Hochschultypen. Auch Bewerberinnen und Bewerber aus Fachhochschulen sind sehr willkommen. Verschiedene Diversity-Kriterien sind für unsere Aufnahmeentscheidungen besonders relevant: Frauen, welche in ihren Fächern unterrepräsentiert sind; Studierende mit Migrationshintergrund; Studierende aus nicht akademischem Haushalt; Studierende mitkörperlichem Einschränkungen, Studierende mit Kindern Wir fördern Persönlichkeiten, die

  • politisch engagiert und interessiert sind
  • sich mit den Schwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung und mit grünen Ideen auseinandersetzen
  • leistungsorientiert und ambitioniert sind
  • neugierig, originell und unabhängig im Denken sind
  • Teamgeist mitbringen, kommunikativ, konfliktfähig und in ihrer Zukunftsplanung zielorientiert sind
  • (selbst-)reflexiv und (selbst-)kritisch sind
  • sozial eingestellt sind sowie geschlechterdemokratische und interkulturelle Kompetenzen mitbringen
  • international orientiert sind

Bewerbung: Bewerbungsinformationen schriftlich bei der Heinrich-Böll-Stiftung anfordern

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Lazarettstraße 33

80636 München


☏ 089/12 58-300

🖷 089/12 58-403

📧 info@hss.de

🌐 https://www.hss.de

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Zielsetzung: Beitrag zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifizierten Nachwuchses, der befähigt und bereit ist, kritisch an der Ausgestaltung der Gesellschaft im Rahmen der demokratischen Grundordnung mitzuwirken.

Wer wird gefördert: Deutsche StudentInnen an Hoch- und Fachhochschulen bis zum Alter von 32 Jahren

Was wird gefördert: Studium und Promotion

Kriterien: Erwartung eines überdurchschnittlichen Studienabschlusses aufgrund von Persönlichkeit, Begabung und bisheriger Leistung, staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit, aktive Mitarbeit in sozialen, kirchlichen oder politischen Organisationen, die der Zielsetzung der Hanns-Seidel- Stiftung nahe stehen

Art und Höhe der Förderung: ideelle Förderung durch Seminare, Studienfahrten u.ä., familien- und einkommensabhängige Studienstipendien bis 597 Euro, Studienkostenpauschale von 300 Euro, Krankenversichrung 62 Euro, Pflegeversicherung 11 Euro, einkommensabhängiges Promotionsstipendium bis 1050 Euro, zzgl. 100 Euro Forschungskostenpauschale und 155 Euro Familienzuschlag für Verheiratete, ggf. auch Unterstützung von Auslandstudienaufenthalten.
„Kinderleichte Promotion“:
Doktorandinnen und Doktoranden können für ein eigenes Kind oder Pflegekind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit dem sie zusammen im eigenen Haushalt leben, eine monatliche Pauschale von 155 formlos beantragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Pauschale um je 50 Euro bis maximal 255 Euro monatlich. Für Studierende mit einem Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat gibt es eine Kinderbetreuungspauschale von 113 Euro für das erste Kind, 85 Euro für jedes Weitere.

Bewerbung: https://www.hss.de/stipendium/bewerbung.html

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

An der Bornau 2

49090 Osnabrück


☏ 0541/96 33-352,353

🖷 0541/96 33-193

📧 stipendienprogramme@dbu.de

🌐 https://www.dbu.de

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Zielsetzung: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Beitrag zur Etablierung einer besonders in Umweltfragen kompetenten WissenschaftlerInnengeneration

Wer wird gefördert: Deutsche DoktorandInnen aller Fachrichtungen. Ausländische BewerberInnen müssen an einer deutschen Hochschule promovieren und über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Was wird gefördert: Promotionen, die Forschungsthemen mit klarem Bezug zu aktuellen Umweltproblemen bearbeiten und zur Lösung dieser Probleme beitragen.

Kriterien: Promotionsstipendien: jung, qualifiziert, überdurchschnittlicher Hochschulabschluss. Jährlich 60 Promotionsstipendien

Art und Höhe der Förderung:

  • Promotionsstipendien: 940 Euro monatlich für maximal drei Jahre
  • Familienzuschlag von 210 Euro monatlich bei Verheirateten, deren EhepartnerIn kein steuerpflichtiges Einkommen hat, möglich

Bewerbung: Bewerbungsfristen 15. Jan. und 15 Juni. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage, wo auch die Bewerbungsunterlagen zum Download bereit liegen.

Heinrich-Hertz-Stiftung

Geschäftsstelle: Ministerium für Innovation Wissenschaft und Forschung NRW

Völklingerstraße 49

40221 Düsseldorf


☏ 0211/896-42 66

🖷 0211/896-44 07

📧 heinrich-hertz-stiftung@miwf.nrw.de

🌐 https://www.heinrich-hertz-stiftung.de

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Zielsetzung: Förderung des internationalen Austausches von HochschullehrerInnen, WissenschaftlerInnen, wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders qualifizierten StudentInnen

Wer wird gefördert: HochschullehrerInnen, WissenschaftlerInnen, wissenschaftliche Nachwuchskräfte und besonders qualifizierte StudentInnen

Was wird gefördert:

  • Studien- oder Forschungsaufenthalte von InländerInnen im Ausland
  • Studien- oder Forschungsaufenthalte von AusländerInnen in NRW

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt entweder durch Stipendien oder durch die Übernahme von Reisekosten. Die Förderungshöchstdauer ist 1 Jahr, in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um max. 12 Monate möglich. Der Höchstförderungsbetrag liegt bei 1500 Euro monatlich, die Nennung eines angemessenen Betrages durch den/die AntragstellerIn ist aber erforderlich. Außerdem ist ein Familienzuschuss von maximal 200 Euro möglich, dies hängt allerdings vom Einzelfall ab

Bewerbung: Die Antragstellung muss durch einen in Nordrhein-Westfalen tätigen FachwissenschaftlerIn/HochschullehrerIn erfolgen. Weitere Informationen findest Du auf https://www.heinrich-hertz-stiftung.de/de/foerderung/bewerbung.html

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Franz-Mehring-Platz 1

10243 Berlin


🕑 Di 14-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr

☏ (030) 44310-223

📧 studienwerk@rosalux.de

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Zielsetzung: Finanzielle und ideelle Unterstützung qualifizierter und engagierter Studierender und Promovierender und ihre Vernetzung

Wer wird gefördert: StudentInnen und PromovendInnen

Was wird gefördert: Studium und Promotion

Kriterien:

Studienförderung:
Hohe fachliche Leistungen und gesellschaftspolitisches Engagement. Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 8 BAföG. Gefördert werden können Studierende an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten ab dem zweiten Semester. Eine ausschließliche Studienabschlussförderung ist nicht möglich. Bei vergleichbarer Leistung und Befähigung werden Frauen und sozial bedürftige BewerberInnen bevorzugt.
Promotionsförderung:
Hohe fachliche Leistungen und gesellschaftspolitisches Engagement. Bewerben können sich alle, die an einer Universität in Deutschland, einem EU-Land oder der Schweiz zur Promotion zugelassen sind. Die AntragstellerInnen sollten das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Art und Höhe der Förderung:

Studienförderung:
Die Berechnung der Höhe des Studienstipendiums erfolgt einkommensabhängig in Anlehnung an das BAföG und beträgt maximal 597 Euro monatlich. Hinzu kommt eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich und ggf. verschiedene Zuschläge. Es können auch Auslandssemester, Auslandspraktika und Konferenzbesuche im Ausland von StipendiatInnen gefördert werden. Die Dauer der Förderung orientiert sich an der Regelstudienzeit.
Promotionsförderung:
Das Stipendium ist weitestgehend einkommensunabhängig und beträgt 1150 Euro im Monat. Hinzu kommt eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro monatlich. Es können auch Auslandsaufenthalte, wie z.B. Studienreisen und Konferenzbesuche, gefördert werden. Die Förderungshöchstdauer beträgt im Regelfall 2 Jahre. Sie kann im Einzelfall bis zu zweimal um ein halbes Jahr verlängert werden.

Bewerbung: Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Bewerbungsunterlagen stehen als Download im Internet zur Verfügung. Bewerbungsschluss ist für eine Förderung ab 1.4. der 15.10. des Vorjahres, für eine Förderung ab 1.10. der 30.4. des laufenden Jahres.

Kirchliche und konfessionelle Stiftungen

Avicenna Studienwerk

Kamp 81/83

49074 Osnabrück


☏ 0541/506 99 14 14


🌐 https://www.avicenna-studienwerk.de

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Zielsetzung: Förderung engagierter muslimischer Studierender und Promovierender.

Wer wird gefördert: Sozial engagierte muslimische Studierende und Promovierende mit überdurchschnittlichen Leistungen. In begründeten Fällen ist auch die Förderung nichtmuslimischer Studierender möglich.

Was wird gefördert: Studium und Promotion, Auslandsaufenthalte

Kriterien: Zur Förderung ist die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des § 8 BAföG notwendig. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte der Bewerber noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben.

Art und Höhe der Förderung:

Studierendenförderung:
  • einkommensabhängiges Grundstipendium bis 670 Euro pro Monat
  • Studienkostenpauschale von monatlich 300 Euro
  • Familienzuschlag von 155 Euro monatlich
  • Kinderbetreuungspauschale von 113 Euro monatlich für das erste Kind, 85 Euro monatlich für jedes weitere Kind
Promovierendenförderung:
  • monatliches Grundstipendium von 1150 Euro (einkommensabhängig)
  • monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro
  • monatlicher Familienzuschlag 155 Euro
  • monatliche Kinderbetreuungspauschale von 155 Euro für das erste Kind, 50 Euro für jedes weitere Kind (bis maximal 255 Euro insgesamt)

Cusanuswerk

Bischöfliche Studienförderung

Baumschulallee 5

53115 Bonn


☏ 0228/983 84-0

📧 stiftung@cusanuswerk.de

🌐 https://www.cusanuswerk.de

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Zielsetzung: Förderung besonders begabter katholischer StudentInnen und Graduierter aller Fachrichtungen durch ein Stipendium und das Angebot von Bildungsveranstaltungen

Wer wird gefördert: Katholische, deutsche und EU-europäische StudentInnen an wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen, die mindestens schon ein Fachsemester studiert, aber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben, sowie Graduierte während ihrer Promotion

Was wird gefördert: Erststudium bis zum ersten berufsqualifizierenden Examen, Promotion

Kriterien: Hervorragende Begabung, Fähigkeit zur Auseinandersetzung, besonderes Engagement für die Belange des Gemeinwohls, Ernstnehmen des eigenen Glaubensweges

Art und Höhe der Förderung:

  • Studienförderung: Stipendium bis 597 Euro
  • Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich
  • Promotionsförderung: Stipendium bis 1050 Euro, Forschungspauschale von 100 Euro und ggf. ein Familienzuschlag von 255 Euro
  • Angebot von Ferienakademien, Graduiertentagungen, Workshops, Auslandsveranstaltungen und Besinnungstagen

Bewerbung: Bewerbungen incl. Lebenslauf, Reifezeugnis, ggf. Hochschulzeugnis, Fachgutachten zweier HochschullehrerInnen sowie ein Gutachten aus dem Hochschulpastoral direkt an das Cusanuswerk. Für weitere Infos bitte an Vertrauensdozenten wenden

VertrauensdozentInnen: Prof. Dr. Christoph Horn, Philosophie

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk

Postfach 120855

10598 Berlin


☏ 030 3199 8170-0

🖷 030 3199 8170-20

📧 info@eles-studienwerk.de

🌐 https://www.eles-studienwerk.de

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Zielsetzung: Förderung besonders begabter jüdischer Studierender und Promovie-render zur Unterstützung des Engagements und der Selbsterfahrungsmöglichkeiten der Stipendiaten.

Wer wird gefördert: Besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder dem Status eines Bildungsinländers/Bildungsinländerin im Sinne von § 8 BAFöG für ihre Ausbildung an staatlich anerkannten Hochschulen. Bewerbungen von nichtjüdischen Studierenden sind möglich.

Was wird gefördert: Studium, Promotion, Auslandsaufenthalte


Art und Höhe der Förderung:

Studierendenförderung:
  • Maximal 597 Euro monatlich (einkommensabhängig)
  • Studienkostenpauschale von 300 Euro
  • Förderung zunächst für ein Jahr, die Maximalförderung orientiert sich an der Dauer der Regelstudienzeit
Promovierendenförderung:
  • Monatliches Stipendium von 1.150 Euro
  • Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro
  • Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, lediglich das Einkommen des Stipendiaten ist relevant.
  • Förderung zunächst für ein Jahr, Regelförderungsdauer von zwei Jahren, für Promo-vierende mit Kindern: drei Jahre. Eine zweimalige Verlängerung um 6 Monate ist beim Vorliegen wichtiger Gründe möglich.
Ebenso ist eine finanzielle Unterstützung bei Auslandsaufenthalten, Sprachkursen und Praktika möglich.

Bewerbung: Bewerbungsfrist für die Aufnahme in die Promovierendenförderung ist der 30.04., für die Studierendenförderung zum Wintersemester liegt der Termin auf dem 15.06., für das Sommersemester auf dem 15.12.

Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst

Iserlohner Straße 25

58239 Schwerte


☏ 02304/75 5196

🖷 02304/75 52-50

📧 info@evstudienwerk.de

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Evangelische Kirche von Westfalen

Das Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5

33602 Bielefeld


☏ 0521/594-238

🖷 0521/594-129

📧 landeskirchamt@lka.ekvw.de

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Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst (KAAD)

Hausdorffstraße 151

53129 Bonn


☏ 0228/917 58-0

📧 zentral@kaad.de

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Stiftungen der Wirtschaft

Dr.-Jost-Henkel-Stiftung

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E.ON Stipendienfonds

im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft

Barkhovenallee 1

45239 Essen


☏ (0201) 8401-263

🖷 (0201) 8401-255

🌐 https://www.eon-stipendienfonds.de

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Ernest-Solvay-Stiftung

Barkhovenallee 1

45239 Essen


☏ (040) 80 60 99 582

🖷 (0201) 8401-255

🌐 https://www.solvay.de

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Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Breite Straße 29

10178 Berlin


☏ 030/2033-1540

🖷 030/2033-1555

📧 sdw@sdw.org

🌐 https://www.sdw.org

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Fachrichtungsgebundene Stipendien

Bayer Fellowship Programme

☏ 0214/30-41111

📧 scholarships@bayer-stiftungen.de

🌐 https://www.bayer-stiftungen.de

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Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten

   1

Stipendien für bestimmte Personengruppen

   1

Sonstige Stipendien

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)

Kennedyallee 50

53175 Bonn


☏ 0228/882-0

🖷 0228/882-444

🌐 https://www.daad.de

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Zielsetzung: Förderung der internationalen Hochschulbeziehungen, v.a. des akademischen und wissenschaftlichen Austausches zwischen Deutschland und dem Ausland

Wer wird gefördert: Deutsche Studierende sowie deutsche Graduierte und Promovierte von allen deutschen, staatlich anerkannten Hochschulen. AusländerInnen an deutschen Hochschulen können auch gefördert werden, wenn sie nach § 8 BAföG Deutschen gleichgestellt sind.

Was wird gefördert: Auslandsaufenthalte unterschiedlicher Dauer für Aus- und Fortbildung sowie Forschungsarbeiten aller Fachrichtungen. Das Programmangebot ist der Broschüre „Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Förderungsmöglichkeit für Deutsche“ sowie der Stipendiendatenbank im Internet (s.o.) zu entnehmen.

Kriterien: Zur Zeit der Bewerbung müssen sich Studierende mindestens im 2. Semester befinden. Vor Stipendienantritt muss die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom vorliegen. Gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes werden erwartet. Die Voraussetzungen können je nach Programm variieren.

Art und Höhe der Förderung:

  • Je nach Zielland variierende Teilstipendien und Vollstipendien (abhängig vom Programm) für Studierende und Vollstipendien für Graduierte
  • Übernahme der Reisekosten (ggf. pauschaliert)
  • Übernahme eventuell anfallender Studiengebühren (z.T. begrenzt)
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Stipendiate des DAAD, auslandsbedingte Mehrkosten der Krankenversicherung werden durch den DAAD getragen
  • gegebenenfalls wird ein Zuschlag für den Ehe-/Lebenspartner gewährt.
Bei den Teilstipendien für Studierende wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 400 Euro zugrunde gelegt. BAföG-EmpfängerInnen können vom DAAD eine Aufstockung auf die BAföG-Auslandsförderung erhalten.

Bewerbung: Gegebenenfalls akademisches Auslandsamt der Universität Bonn kontaktieren

Studienstiftung des deutschen Volkes

Ahrstr. 41

53175 Bonn


☏ 0228/820 96-0

🖷 0228/820 96-67

📧 info@studienstiftung.de

🌐 https://www.studienstiftung.de

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Zielsetzung: Förderung von StudentInnen an Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, die nach Leistung, Initiative und Verantwortungsbewusstsein weit über dem Durchschnitt ihrer Altersgruppe stehen.

Wer wird gefördert: Deutsche StudentInnen und AbiturientInnen, ausländische StudentInnen, wenn sie an einer deutschen Schule Abitur gemacht haben und an einer deutschen Hochschule studieren und wenn die Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind. Für Studierende aus EU- und EU-Beitrittsländern steht ein spezielles Kontingent zur Verfügung.

Was wird gefördert: Studium, Promotion. Besondere Stipendien werden für Studien, Famulaturen und Praktika im Ausland vergeben. Es werden keine Zweit-, Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbaustudiengänge gefördert.

Kriterien: Sehr hohe Begabung, weit überdurchschnittliche fachliche Kompetenz. Das Können soll verantwortlich in den Dienst der Allgemeinheit gestellt werden.

Art und Höhe der Förderung: Einkommensabhängiges Studienstipendium bis 597 Euro, monatliches Studienkostenpauschale von 300 Euro, Doktorandenstipendium von 1150 Euro monatlich (zuzüglich einer monatlichen Forschungskostenpauschale von 100 Euro)

Bewerbung: Selbstbewerbung ist neuerdings grundsätzlich möglich. Dafür benötigt werden das Ablegen eines Tests und das Bestehen des Auswahlseminars. AbiturientInnen dürfen von der Schulleitung vorgeschlagen werden. Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen können bis zwei Semester vor Ende der Regelstudienzeit von DozentInnen vorgeschlagen werden. Der Vorschlag sollte enthalten den Namen, die Adresse und das Studienfach des/der Vorgeschlagenen und eine detaillierte Empfehlung.

Stiftung Deutsche Sporthilfe

Otto-Fleck-Schneise 8

60596 Frankfurt


☏ 069/67-803 0

🖷 069/67-80 376

📧 info@sporthilfe.de

🌐 https://www.sporthilfe.de

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Zielsetzung: Förderung von SpitzensportlerInnen und herausragenden Talenten, um ihnen Chancen im internationalen Leistungsvergleich zu geben und die Anforderungen des Hochleistungstrainings mit den Notwendigkeiten von Beruf oder Studium in Einklang zu bringen

Wer wird gefördert: SpitzensportlerInnen und herausragende Talente, die einem Bundskader oder Spitzenverband angehören. Eignungsvoraussetzungen: Zugehörigkeit zu einem der Leistungskader A, B oder C der nationalen Sportverbände



Art und Höhe der Förderung: Die Studienbeihilfen hängen von der Bedürftigkeit des/der aktuellen Leistungssportlers/in ab und werden als (Teil-)Darlehen gewehrt. Dauer und Höhe einer sportspezifischen, materiellen Förderung hängen von der individuellen sozialen Situation des/der Athleten/in ab.

Bewerbung: Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen bei der Stiftung

Anhang

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