Der AStA darf leider keine Beglaubigungen durchführen
Aufgrund neu evaluierter Regelungen darf der AStA keine Beglaubigungen mehr durchführen. Bisher ausgestellte Beglaubigungen sind nicht betroffen.
Bitte wendet euch für amtliche Beglaubigungen an das Studierendenwerk. Dort findet jeden Dienstag und Donnerstag der Beglaubigungsservice von 10 bis 12 Uhr in der BAföG-Zentrale des Studierendenwerk (Lennéstraße 3, 53115 Bonn) statt: (Beglaubigungen Studierendenwerk).
Ansonsten könnt ihr euch auch z.B. an die Stadtverwaltung (Beglaubigungen der Stadt Bonn) oder ggfs. an die Stelle, die euer Dokument ausgestellt hat wenden. Jede Stelle, die ein Dokument ausstellt, darf die Kopien von diesem selbst beglaubigen, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Sollten Fristen für die Einreichung von Unterlagen an der Uni ablaufen, so kontaktiert am besten direkt die zuständige Stelle.