Studienfinanzierung

Kindergeld

  • Wann gibt es Kindergeld?
    Kindergeld für erwachsene Kinder wird bis zum 25. Geburtstag - Wenn ihr den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet habt, verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend der Dauer des Dienstes - gezahlt, wenn ihr zusätzliche Bedingungen erfüllt:
    • Ihr werdet für einen Beruf ausgebildet
    • leistet einen anerkannten Freiwilligendienst
    • befindet euch in einer maximal 4 monatigen Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten oder Ausbildung und Freiwilligendienst
    • Ihr habt trotz ernsthafter Bemühungen (Nachweis erforderlich) keinen Ausbildungsplatz gefunden und könnt eure Ausbildung nicht anfangen/fortsetzen
    • Ihr könnt wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein muss, euren Unterhalt nicht selbst bestreiten (Keine Altersgrenze für den Bezug)
  • Wer erhält das Kindergeld?
    In der Regel ist ein Elternteil anspruchsberechtigt. Wenn die Eltern den Unterhalt nicht vollständig zahlen, könnt ihr aber auch eine Auszahlung an euch beantragen (sog. Abzweigung)
  • Höhe
    Seit dem 1.1.2010 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro.
  • Erwerbstätigkeit
    Grundsätzlich könnt ihr mittlerweile so viel verdienen, wie ihr wollt ohne den Kindergeldanspruch eurer Eltern zu verringern oder zu verlieren. Aber hier müsst ihr auf folgende Ausnahme achten. Wenn ihr eine erste Berufsausbildung (im engeren Sinne) oder ein Erststudium abgeschlossen habt, gibt es kein Kindergeld falls ihr
    • regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig seid und
    • euer Geld weder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses verdient noch geringfügig beschäftigt seid (Minijobber).

Wichtig:  Wenn aus irgendeinem Grund der Kindergeldanspruch wegfällt, ist dies der Stelle, bei der ihr den Antrag gestellt habt (In der Regel bei der Familienkasse), umgehend mitzuteilen. Wird dies nicht beachtet, muss nicht nur das unrechtmäßig erhaltene Kindergeld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld und einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Betrug gerechnet werden. Ihr seid hier übrigens auch zur Mitwirkung verpflichtet.

Genauere Informationen zum Kindergeld findet ihr hier.