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Rechtsberatung

ACHTUNG! Nach der Umstrukturierung findet die Rechtsberatung ab sofort wieder dreimal wöchentlich statt



Termine:
Dienstag

AStA-Beratungszimmer Poppelsdorf

(Endenicher Allee 19)

12-14 Uhr
Mittwoch

AStA-Beratungszimmer Nassestraße

(Nassestraße 11)

10-13 Uhr
Donnerstag

AStA-Beratungszimmer Nassestraße

(Nassestraße 11)

14-16 Uhr



Bei dringenden Fällen gibt es weiterhin folgende Ausweichmöglichkeiten:


BAföG-Beratung bei allen Fragen rund um’s BAföG (kostenlos), AStA-Beratungszimmer Nassestr. 11, Mi 14.00 – 16.45, Do 10.00 -13.00

Verbraucherzentrale (Kaufverträge, Dienstverträge, Geld- und Kreditprobleme etc.): die meisten Beratungen kosten 9 Euro, einige kostenfrei
Thomas-Mann-Str. 2-4 (Stadthauspassage) Tel: (02 28) 97 66 934, Beratung nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Bonn: hier kann man Beratungshilfe beantragen ( = anwaltliche Erstberatung für max. 10 Euro Zuzahlung)
Amtsgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, Tel. 0228 702-0, Öffnungszeiten: täglich von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:00 Uhr
weitere Infos unter: http://www.ag-bonn.nrw.de/aufgaben/Gebiete/berat/index.php


Sozial- und Mieterberatung der SPD-Fraktion im Rat Bonn (kostenlos), donnerstags von 18.00 bis 20.00 in den Räumen der SPD-Fraktion im Alten Rathaus. Anmeldung ab 17.00, Wartezeiten möglich. Weitere Infos: http://www.von-gruenberg.de/html/22849/welcome/Mieter--und-Sozialberatung.html



Euer AStA-Beratungsteam


Inhaltsverzeichnis

Informationen

Ansprechpartner:
Beratungszeit:
Ort:   Poppelsdorfer Mensa: Info-Point

Nasse-Mensa: Beratungszimmer des AStA, gegenüber Cafeleven

Kontakt:

recht@asta.uni-bonn.de

Bearbeitungszeit mindestens drei Wochen!!!

Jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Beratungszeit wird der letzte Studierende soweit möglich zur Beratung hereingenommen!  5-Minuten- Beratungen können am Ende der Beratungszeiten nicht durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß sind mindestens 10 Minuten erforderlich, damit die eigene Problematik eben mal schnell erklärt werden kann.

Denkt bitte bei Fristsachen daran und kommt frühzeitig.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir pünktlich die Beratung schließen müssen.

Bitte beachten

Keine Termine

Bitte kommt direkt in die Offene Sprechstunde und plant bitte Wartezeit mit ein. Erst nach der Erstberatung kann evtl. ein Termin vereinbart werden.

Alle Unterlagen

Bringt zur Beratung mit:

  • alle vorhandenen relevanten Unterlagen (soweit verfügbar)
  • ausgedruckt (keine USB-Sticks)
  • zeitlich sortiert 

So wird eine zügige Bearbeitung möglich, Wartezeiten werden verringert.

Keine Ausnahmen

Die Rechtsberatung erfolgt nur für Studierende/ angehende Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Wegen der beschränkten Kapazitäten ist keine telefonische Beratung möglich.


News


05.10.2011 Gute Nachricht zur Zwangsexmatrikulation

Liebe Studierende,

"der persönliche Referent von Wissenschaftsministerin Schulze hat Patrick Schnepper, Koordinator des Landes-ASten-Treffen, persönlich zugesichert, dass die Landesregierung Einzelfälle von Zwangsexmatrikulationen rechtlich prüfem will. Damit eine solche Prüfung eingeleitet werden kann sollen die Betroffenen eine Mail direkt an die Minsiterin (svenja.schulze@miwf.nrw.de) schicken und ihren persönlichen Fall schildern. Weitere Infos findet ihr auch unter zwangsexmatrikuliert.de. Die Seite wird derzeit regelmäßig aktualisiert, es lohnt sich also öfter mal vorbeizuschauen. Sollte ihr die E-Peitition gegen die Exmatrikulationen noch nicht unterschrieben haben, holt dies doch bitte nach. Auch dazu findet ihr alle Informationen unter zwangsexmatrikuliert.de."

So eine Mitteilung von Patrick Schnepper, Koordinator des Landes-ASten-Treffen NRW, c/o AStA der Universität zu Köln,Universitätsstraße 16
50937 Köln, Mail: lat-nrw@studis.de, www.latnrw.de unterstützt von AStA Rechtsberatung der Uni Bonn.


02.11.2011 Keine Einkommensgrenzen für Studierende beim Kindergeld ab 2012

Das Steuervereinfachungsgesetz wird zum 1. Januar in Kraft treten - mit einer relevanten Änderung für die Studierenden. Bisher mussten die Studierenden, so ihre Eltern Kindergeld für sie bezogen haben, ein bestimmte Einkommensgrenze beachten. Wurde diese auch um ein Cent überschritten, dann ist der Kindergeldanspruch der Eltern erloschen. Das Kindergeld wurde zurückgefordert. Das ändert sich nun erfreulicherweise: In den meisten Fällen erfolgt beim Kindergeld ab 1. Januar 2012 keine Anrechnung der Einkünfte mehr.Weitere Infos unter anderem bei: http://www.gew.de/Wissenschaft.html

Links

Alle wichtigen Informationen findet Ihr auf unserem Infoblatt zusammengefasst. Unbedingt mal lesen!!!


Studienplatzbeschaffung / Studienplatzklage - eine Anleitung zur Selbsthilfe

Der 41-seitige Reader des AStA der Uni Hamburg ist stellt eine gute Übersicht und Anleitung zur Selbsthilfe dar, das der AStA der Universität Hamburg den Studierenden dankenswerterweise allgemein zugänglich gemacht hat. Bei Fragen stehen wir Euch in der Rechtsberatung mit Rat gerne bei. Wir wünschen Euch viel Erfolg!