BAföG-Beratung

Aktueller Hinweis: Der Beratungstermin am Mittwoch, 13.03.2024 fällt leider aufgrund von internen Terminen aus.

Ansprechpartnerin

Karima Badr

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Beratung persönlich (ohne Termin) oder per Mail.

BAföG

Das BAföG (BundesAusbildungsrderungsGesetz) soll Studierenden, deren Eltern ein Studium nicht (ausreichend) finanzieren können, finanziell unterstützen.


Aktuelle Neuigkeiten:

  • Mit der einmaligen Energiepreispauschale sollen Studierende bei den gestiegenen Preisen für Heizung, Strom und Lebensmittel finanziell unterstützt werden.
  • Seit dem 15. März 2023 kann die Einmalzahlung von 200 € auf einer Online-Plattform beantragt werden. Den Antrag kann man bis zum 30. September 2023 stellen.
  • Studierenden (deutsche und ausländische), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum 1. Dezember 2022 in Deutschland gehabt haben und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörerinnen und Gasthörer.
  • Die Einmalzahlung wird nicht automatisch ausgezahlt: Auch BAföG-Empfängerinnen und Empfänger müssen die Einmalzahlung beantragen.
  • Die Einmalzahlung ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen angerechnet.


Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz und woraus setzt er sich zusammen?

Bei den Eltern wohnend Nicht bei den Eltern wohnend
Grundbedarf 452 € 452 €
Wohnpauschale 59 € 360 €
BAföG-Höchstsatz

ohne Krankenversicherung

und Pflegeversicherung

511 € 812 €
Zuschlag Krankenversicherung 94 € 94 €
Zuschlag

Pflegeversicherung

28 € 28 €
BAföG-Höchstsatz

mit Krankenversicherung

und Pflegeversicherung

633 € 934 €

Die wenigsten Studierenden bekommen den BAföG-Höchstsatz. Manche haben nicht auf alle Bestandteile Anspruch, bei den meisten werden noch Abzüge gemacht, insbesondere aufgrund des Einkommens der Eltern (bei elternabhängigem BAföG).

  • Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung:

Den Zuschlag für die Kranken- sowie Pflegeversicherung gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid. In den meisten Fällen sind Studierende noch familienversichert.  

  • Zuschlag Kinderbetreuung:

Wer BAFöG-berechtigt ist und ein oder mehrere eigene Kinder betreut, bekommt zusätzlich den Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Kind unter 14 Jahren.

  • Zuschlag Auslandssemester / Auslandsstudium:

Bei einem BAföG-förderungsfähigem Auslandssemester (oder -studium) gibt es Auslandszuschläge.

  • Freibeträge:

Nur wer verheiratet ist, Kinder hat oder Schulgeld / Studiengebühren zahlen muss, bekommt dafür weitere Freibeträge.

  • ALG II:

Wohnst du bei deinen Eltern, beziehst BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit ALG II beantragen.


BAföGdigital

Erklärvideo "So einfach ist der Antrag"

BAföGdigital: FAQ

BAföG-Formblätter als PDF




Wichtig: Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr!

Diese BAföG-Beratung wird vom AStA angeboten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem ersetzt diese Beratung keine persönliche Beratung durch andere Beratungsstellen.

Link zum BAföG-Amt Bonn: https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren/