Fachschaftenreferat
Inhaltsverzeichnis
- 1 Fachschaftenreferat
- 1.1 Anwesenheitszeiten
- 1.2 Mitarbeiter/innen
- 1.3 Das Fachschaftenreferat
- 1.4 Fachschaftenkonferenz
- 1.5 Finanzen
- 1.6 Fachschaftswahlen
- 1.7 Fachschaftssatzungen
- 1.8 Die Fachschaften
- 1.9 Fachschaft (FS)
- 1.10 Fachschaftsvertretung (FSV)
- 1.11 Fachschaftsrat (FSR)
- 1.12 Corona
- 1.13 Wichtige Downloads
- 1.14 Protokolle der FK
Fachschaftenreferat
Anwesenheitszeiten
Mitarbeiter/innen
Fragen, Anträge und Dokumente bitte per Mail an uns schicken.
Ab dem 11.4.2022 findet wieder AWD statt. Etwaige Hygieneregeln werden noch bekanntgegeben. Wir sind weiterhin jederzeit per Mail erreichbar!
Das Fachschaftenreferat
Unsere Aufgabe ist die Koordination der Fachschaften, um deren Arbeit noch effektiver zu gestalten. Wir unterstützen sie bei der Durchführung von Wahlen, Partys, etc. und kümmern uns darum, dass die Fachschaften Gelder von der Studierendenschaft bekommen.
Damit diese Koordination funktioniert, findet während des Semesters wöchentlich (montags um 19:07 Uhr) eine Fachschaftenkonferenz (FK) statt, an welcher die Vertreter*innen der FSen teilnehmen sollten.
Da nicht immer alle Fachschaften zu den Konferenzen erscheinen können, schreiben wir ein Protokoll, den Fachschafts-Informations-Dienst (FID), welchen wir an alle FSen verschicken und auf dieser Seite veröffentlichen. So ist gewährleistet, dass alle Fachschaften Neuigkeiten und Dinge, die bei Ihrer Arbeit zu berücksichtigen sind, erfahren. Weiterhin bieten wir themenspezifische FKs an, um über aktuelle Probleme und Aktionen zu sprechen.
Neben koordinativen Arbeiten erledigen wir auch organisatorische Dinge, u. a. die Verteilung der FS-Gelder und die Änderung von Ordnungen sowie Satzungen. Außerdem sind wir Vermittler zwischen AStA und FSen.
Um Fragen beantworten zu können oder um für FSen erreichbar zu sein, die nicht bei der FK anwesend sein können, haben wir üblicherweise Anwesenheitsdienste im AStA (Zimmer 19 [3122], Endenicher Allee 17). Dieser "AWD" findet ab dem 11.4.2022 wieder statt.
Wir sind ein selbstverwaltetes Referat und somit unabhängig von politischen Entscheidungen im AStA. Gewählt werden wir aus der Fachschaftenkonferenz. Der AStA und das SP nehmen die Beschlüsse der FK ernst, auch wenn sie nicht zwingend an sie gebunden sind.
Gerne bestätigen wir euch auch eure Zeit als gewähltes Mitglieder einer Fachschaft. Hierzu gibt es einen Vordruck.
FK-Termine: im Semester jeden Montag um 19:07 Uhr bis auf weiteres digital über Discord. (Einladungslink in den Mails mit dem FID oder auf Anfrage bei uns)
Finanz-FK: Während der Vorlesungszeit je die ersten zwei FKs im Monat
Fachschaftenkonferenz
Rechtsgrundlagen: § 31 SdS, FKGO
Auf der Fachschaftenkonferenz kommen Vertreter*innen aller Fachschaften der Universität Bonn zusammen. Sie dient dem Erfahrungsaustausch und der Koordination der Fachschaften untereinander. Die Fachschaftenkonferenz entsendet Mitglieder in die Ausschüsse des Studierendenparlaments und in das Schlichtungsgremium. Sie gibt Stellungnahmen zu Haushaltsplansentwürfen und Anträgen auf Änderung der Satzung der der Studierendenschaft sowie weiteren für die Fachschaften relevanten Themen ab. Außerdem beschließt sie die Regeln zur Vergabe der Allgemeinen und Besonderen Fachschaftengelder sowie direkt über Vorankündigungen und Besondere Fachschaftengelder.
Die Fachschaftenkonferenz bildet Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragestellungen befassen.
Ausschüsse der FK
Der Vorsitz ist mit einem * hinter dem Namen gekennzeichnet.
Geschäftsordnungs-und Satzungsausschuss der Fachschaftenkonferenz (GoSaFK)
Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (GoSaFK) ist für die Ausarbeitung von Dokumenten, welche die Arbeit der Fachschaften regeln, zuständig. Dazu gehören insbesondere diese Geschäftsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte (FSWO). § 23 Absatz 7 FKGO
Auschussmitglieder:
- Sean Bonkowski* (FSK)
- Felix Blanke (Mathematik)
- Timo Freund (Geschichte)
- Christoph Heinen (Informatik)
Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF)
Der Wahlausschuss der Fachschaften prüft die Fachschaftswahlen im Falle eines Wahleinspruches, auf Anweisung des FSK oder im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung. Er legt nach der Prüfung der Wahlunterlagen der FK einen Abschlussbericht mit einer Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgeliedern wobei maximal zwei Mitglieder der selben Fachschaft angehören dürfen. § 23 Absatz 5 FKGO, § 24 FSWO, § 25 FSWO
Ausschussmitglieder:
- Fiona Oberem* (Geographie)
- Sean Bonkowski (FSK)
- Christoph Heinen (Informatik)
- Paul Ludwig (Physik/Astronomie)
- Mara Weber (Geschichte)
Haushaltsausschuss der Fachschaftenkonferenz (HauF)
Der Haushaltsausschuss (HauF) ist in Abstimmung mit FSK und AStA Finanzreferat zuständig für die Planung der Selbstbewirtschaftungsmittel der Fachschaften in Anlage 1 zur FKGO, Beitragsordnung (BO) und im Haushaltsplan (HHP) der Studierendenschaft. Der HauF erarbeitet die Beschlussempfehlungen der FK bezüglich dem HHP und der BO. § 23 Absatz 8 FKGO
Ausschussmitglieder:
- Sven Zemanek* (FSK)
- Felix Blanke (Mathematik)
- (vakant)
IT-Ausschuss der Fachschaftskonferenz (ITAFK)
Der IT-Ausschuss der Fachschaftenkonferenz ist kein ständiger Ausschuss der Fachschaftenkonferenz und dient primär der für die Kommunikation zwischen den Fachschaften bzw. der Fachschaftenkonferenz und dem Hochschulrechenzentrum sowie dem DICE. Darüber hinaus befasst er sich mit den aktuellen IT-Themen an der UNI, wie der UNICard.
Ausschussmitglieder:
- Sean Bonkowski (FSK)
- Arne Bleienheuft (Geschichte)
- Christoph Heinen (Informatik)
- Vasco Silver (Physik/Astronomie)
Finanzen
Rechtsgrundlagen: § 43 SdS, FKGO, HWVO NRW
Das Fachschaftenreferat verwaltet den Teil des Semesterbeitrags, der für die Fachschaften erhoben wird. Fachschaften erhalten auf Antrag Geld; anlasslos (Allgemeine Fachschaftengelder) und anlassbezogen (Besondere Fachschaftengelder). Die Richtlinien für die Verteilung des Geldes sind in der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz festgelegt.
Detailliertere Informationen zu AFSG und BFSG findet ihr auf den Spezialseiten: Allgemeine Fachschaftengelder · Besondere Fachschaftengelder
Die folgenden Abschnitte erläutern grundlegende Prinzipien für die Finanzen der Fachschaften.
Haushaltsjahr
Dreh- und Angelpunkt für das wirtschaftliche Handeln der Fachschaften ist das Haushaltsjahr. Haushaltsjahre dauern, wie der Name es bereits andeutet, exakt ein Jahr und schließen direkt aneinander an. Während die HWVO als Standard den 1. Januar jedes Jahres vorsieht, ist es für die Fachschaften organisatorisch praktischer, das Haushaltsjahr an den Semestergrenzen zu orientieren, ihr Haushaltsjahr also am 1. April oder am 1. Oktober jedes Jahres beginnen zu lassen. Die Fachschaftssatzung sollte in jedem Fall festlegen, an welchem Tag das Haushaltsjahr jeweils beginnt.
Haushaltsplan
Für jedes Haushaltsjahr wird vorab von der Finanzreferentin der Fachschaft ein Haushaltsplan erstellt und von der FSV beschlossen (bzw. falls keine FSV existiert in der Regel von der FSVV).
Ein Haushaltsplan listet die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für sein Haushaltsjahr strukturiert in Tabellenform auf. Er besteht aus Einnahme- und Ausgabetiteln mit jeweils fester Zweckbestimmung. Orientiert euch bei der Erstellung eures eigenen Haushaltsplans bitte designtechnisch am Beispiel-Haushaltsplan in den Dokumenten. Die Einnahmen- und Ausgabentitel müsst ihr natürlich komplett auf eure eigene Planung anpassen.
Die Summe der geplanten Einnahmen in einem Haushaltsjahr muss gleich der Summe der geplanten Ausgaben in diesem Haushaltsjahr sein!
Üblicherweise werden neben den Beträgen für das aktuelle Haushaltsjahr als Vergleichswerte auch die Beträge des letzten Haushaltsjahres und der letzten Haushaltsrechnung aufgeführt.
Während des Haushaltsjahres darf für alle Zwecke nicht mehr Geld ausgegeben werden, als im entsprechenden Ausgabentitel im Haushaltsplan vorgesehen ist. Eine Ausnahme bilden sogenannte "unabweisbare Ausgaben", bei denen der Schaden unverhältnismäßig groß wäre, wenn sie nicht geleistet würden. Soll für einen Zweck mehr Geld ausgegeben werden, als im Haushaltsplan vorgesehen ist, kann von der FSV (bzw. FSVV) ein Nachtrag zum Haushalt in Form eines Nachtragshaushaltsplans beschlossen werden.
Nachtragshaushaltsplan
Ein Nachtrag zum Haushaltsplan in Form eines Nachtragshaushaltsplans muss dann beschlossen werden, wenn die im Haushaltsplan vorgesehenen Beträge teilweise überschritten werden sollen. Ein Nachtragshaushaltsplan ist im Prinzip einfach ein neuer Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr. In diesem können die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben an die neue Realität bzw. Planung angepasst werden. Es können auch Titel hinzugefügt oder entfernt werden. In diesem Haushaltsjahr bereits getätigte Einnahmen und Ausgaben müssen natürlich entsprechend im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt werden. Falls also für einen Titel bereits Einnahmen oder Ausgaben entstanden sind, kann der Titel nicht gestrichen werden oder geringer angesetzt werden als diese Einnahmen bzw. Ausgaben.
Haushaltsrechnung
Nach dem Ende eines Haushaltsjahres wird die sogenannte Haushaltsrechnung aufgestellt. Sie listet für jeden Titel des Haushaltsplans den geplanten Betrag sowie die tatsächlich eingenommenen bzw. ausgegebenen Beträge auf. Außerdem enthält sie die Kassenstände zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres.
Da sie die tatsächlich erfolgten Einnahmen und Ausgaben auflistet, muss die Haushaltsrechnung im Gegensatz zum Haushaltsplan auch nicht ausgeglichen sein.
Rücklagen, Überschüsse und Fehlbeträge
Da Einnahmen üblicherweise nicht direkt zu Beginn eines Haushaltsjahres zur Verfügung stehen, sondern erst im Verlauf des Haushaltsjahres eintreffen, wird eine Rücklage gebildet. Hierbei wird im vorherigen Haushaltsjahr ein Geldbetrag zur Seite gelegt, der dann zu Beginn des Haushaltsjahres direkt als Einnahme gebucht wird. So können bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres Ausgaben getätigt werden, auch wenn noch keine Einnahmen erfolgt sind.
Da die im Haushaltsplan abgebildete Planung üblicherweise nicht exakt eingehalten wird, ergibt sich in der Haushaltsrechnung im Normalfall eine Differenz zwischen den tatsächlich erfolgten Einnahmen und den tatsächlich erfolgten Ausgaben. Ist diese Differenz positiv, also wurde mehr Geld eingenommen als ausgegeben wurde, wird dieser Überschuss im folgenden Haushaltsjahr als Einnahme verbucht. Wurde hingegen weniger Geld eingenommen als ausgegeben wurde, wird dieser Fehlbetrag im folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe verbucht.
Zusammengefasst:
- Der im Haushaltsplan für Haushaltsjahr X als "Rückführung in die Rücklage" vorgesehene Betrag wird in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X in jedem Fall in voller Höhe als Ausgabe gebucht.
- Exakt dieser Betrag wird im darauf folgenden Haushaltsplan für Haushaltsjahr X+1 als "Entnahme aus der Rücklage" als Einnahme vorgesehen und in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X+1 dann auch in voller Höhe als Einnahme gebucht.
- In der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X ergibt sich normalerweise eine Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.
- Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, wird die Differenz im Haushaltsplan für Haushaltsjahr X+1 als "Überschuss" aus dem vorherigen Haushaltsjahr als Einnahme vorgesehen (mit ihrer ungefähren Höhe, der neue Haushaltsplan wird ja bereits beschlossen, wenn das alte Haushaltsjahr noch nicht vorbei ist) und in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X+1 in ihrer exakten Höhe als Einnahme gebucht.
- Sind die Einnahmen geringer als die Ausgaben, wird die Differenz im Haushaltsplan für Haushaltsjahr X+1 als "Fehlbetrag" aus dem vorherigen Haushaltsjahr als Ausgabe vorgesehen (mit ihrer ungefähren Höhe, der neue Haushaltsplan wird ja bereits beschlossen, wenn das alte Haushaltsjahr noch nicht vorbei ist) und in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X+1 in ihrer exakten Höhe als Ausgabe gebucht.
Dokumente
Finanzen allgemein:
- Präsentation Finanzworkshop 2022
- Muster-Haushaltsplan
- Muster-Haushaltsrechnung
- Muster-Kassenprüfungsbericht
- 📊 Antragsübersicht
- 📊 Vorliegende Unterlagen und Auszahlungsfähigkeit
BFSG:
AFSG:
- 📊 Aufteilung der AFSG auf die Fachschaften nach Studierendenzahlen nach Semestern
- AFSG-Antragsformular
Fachschaftswahlen
Rechtsgrundlagen: § 28 SdS, FSWO
Einmal jährlich wählen die wahlberechtigten Studierenden jeder Fachschaft eine neue Fachschaftsvertretung (beziehungsweise in einigen kleinen Fachschaften direkt einen Fachschaftsrat). Die Regeln für den Ablauf dieser Wahl legt die Fachschaftswahlordnung fest. Das Fachschaftenreferat bietet Hilfestellung für die Durchführung dieser Wahlen an. Insbesondere wird über das Fachschaftenreferat das Wählendenverzeichnis beantragt.
Dokumente
- 📊 Wahltermine der Fachschaften
- Fachschaftswahlordnung
- Online-Tool für Wahlen
- Muster-Wahlbekanntmachung
- Muster-Stimmzettel
- Muster-Wahlergebnis
- Musterprotokoll konst. Sitzung FSV bzw. FSR
Musterdokumente:
Fachschaftssatzungen
Rechtsgrundlagen: § 29 SdS
Jede Fachschaft gibt sich eine eigene Fachschaftssatzung. In ihr legt sie die Regeln fest, nach der sie intern funktionieren soll. Das Fachschaftenreferat bietet Hilfestellung bei der Überarbeitung, Anpassung und ggf. auch Auslegung von Fachschaftssatzungen an.
Die Fachschaften
In der Liste aller Fachschaften findet ihr eine Liste aller Fachschaften der Universität Bonn. Hier ein paar grundlegende Dinge über Fachschaften:
Fachschaft (FS)
Die verfasste Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften. Eine Fachschaft besteht aus allen Studierenden, die laut der Liste der Fachschaften im Anhang der Anlage "Fachschaftenliste" der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz einer Fachschaft zugeordnet sind. Von der Fachschaft wird einmal im Jahr die Fachschaftsvertretung bzw. der Fachschaftsrat gewählt. Der Wahltermin ist von Fachschaft zu Fachschaft unterschiedlich, sodass Ihr auf die entsprechenden Aushänge vor den Wahlen achten solltet. Teilweise finden zu wichtigen Themen auch Vollversammlungen (FSVV) statt, damit die Entscheidungen nicht von den gewählten Vertretern allein getroffen werden.
Fachschaftsvertretung (FSV)
Die FSV ist bei größeren FSen (mehr als 500 Studierende) das Organ, dass direkt von der FS gewählt wird. Die Anzahl der gewählten Mitglieder hängt wiederum von der Anzahl der Studenten im Fachbereich ab (max. 19 Vertreter). Die FSV stimmt über den Haushaltsplan ab, wählt den Wahlausschuss und vor allem den Fachschaftsrat.
Fachschaftsrat (FSR)
Bei FSen die weniger als 500 Studierende haben kann der FSR die Aufgaben der FSV übernehmen. Dazu kommen die Aufgaben, die alle FSRs haben: Das fängt beim täglichen Geschäft an (z. B. Skriptverkauf, Ausleihen von Examensprotokollen etc.) und hört bei größeren Aufgaben wie z.B. der Erstsemesterbetreuung, Organisation von Veranstaltungen und Partys, Arbeit in Fachbereichsgremien etc. auf. An dieser Arbeit sind nicht nur gewählte Mitglieder beteiligt sondern auch Studierende, die sich aus Spaß an der Freude oder um Erfahrung in Gremienarbeit zu erlangen einbringen. Also schaut doch einfach mal rein.
Corona
Aufgrund der aktuellen Verordnungen benötigen Fachschaften für Veranstaltungen Hygienekonzepte. Diese Konzepte müssen zuvor genehmigt werden.
Veranstaltungen auf Unigelände:
1. Ihr erstellt ein Hygienekonzept und schickt dieses an den Arbeitsschutz.
2. Das genehmigte Konzept schickt ihr dann an das Fachschaftenreferat.
3. Wir lasses dieses vom AStA-Vorsitz unterschreiben und schicken es an euch zurück.
4. Die Veranstaltung kann stattfinden.
Veranstaltungen auf dem Gelände der Stadt Bonn:
1. Eure Veranstaltung muss bei der Stadt angemeldet werden. Die verantwortliche Stelle ist die Veranstaltungskoordination.
2. Dazu muss ein Konzept, ein Fragebogen und ein Plan des Veranstaltungsgebiets eingereicht werden.
3. Zusätzlich schickt ihr euer Konzept an das Fachschaftenreferat.
4. Wir lassen dieses vom AStA-Vorsitz unterschreiben und schicken es an euch zurück.
4. Die Veranstaltung kann stattfinden.
Wichtige Downloads
Organisatorisches
- Aufbau der verfassten Studierendenschaft
- Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
- Fachschaftenliste
- Mustersatzung
- Allgemeine Anmerkungen zu Satzungen
- Musterbestätigung Fachschaftsarbeit
- Anleitung zur Musterbestätigung Fachschaftsarbeit
Stellungnahmen
-
2020:
- Stellungnahme der FK zur Einstellung der Ermittlungen 02.03.2020
- Stellungnahme der FK zum 3.OG im HG
- Mitteilung der FSVen 04.11.2019
- Stellungnahme der FK zur 55. Ausgabe des FW
2019:
Rechenschaftsberichte
12 (2 Seiten insgesamt) |
-
Rechenschaftsbericht November 2021
-
Rechenschaftsbericht fsen Oktober 2021
-
Rechenschaftsbericht fsen September 2021
-
Rechenschaftsbericht August 2021
-
Rechenschaftsbericht Juli 2021
-
Rechenschaftsbericht Juni 2021
-
Rechenschaftsbericht Mai 2021
-
Rechenschaftsbericht April 2021
-
Rechenschaftsbericht März 21
-
Rechenschaftsbericht Februar 21
-
Rechenschaftsbericht Januar 21
-
Rechenschaftsbericht Dezember 20
-
Rechenschaftsbericht November 20
-
Rechenschaftsbericht Oktober 20
-
Rechenschaftsbericht September 20
-
Rechenschaftsbericht August 20
-
Rechenschaftsbericht Juli 20
-
Rechenschaftsbericht Juni 20
-
Rechenschaftsbericht Mai 20
-
Rechenschaftsbericht April 20
12 (2 Seiten insgesamt) |
Protokolle der FK
Protokolle der Fachschaftenkonferenz
- FID 963
- FID 957
- FID 956
- FID 955
- FID 954
- FID 953
- FID 952
- FID 951
- FID 950
- FID 949
- FID 948
- FID 947
- FID 946
- FID 945
- FID 944
- FID 943
- FID 942
- FID 941
- FID 940
- FID 939
- FID 938
- FID 937
- FID 936
- FID 935
- FID 934
- FID 933
- FID 932
- FID 931
- FID 930
- FID 929
- FID 928
- FID 927
- FID 926
- FID 925
- FID 924
- FID 923
- FID 922
- FID 921
- FID 920
- FID 919
- FID 918
- FID 917
- FID 916
- FID 915
- FID 914
- FID 913
- FID 912
- FID 911
- FID 910
- FID 909
- FID 908
- FID 907
- FID 906
- FID 905
- FID 904
- FID 903
- FID 902
- FID 901
- FID 900
- FID 899
- FID 898
- FID 897
- FID 896
- FID 895
- FID 894
- FID 893
- FID 892
- FID 891
Protokolle der MatNat-FK: