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BAföG-Beratung

Inhaltsverzeichnis

Informationen
Ansprechpartner: Yvonne Dreisbach
Ort: Beratungszimmer des AStA, gegenüber Cafeleven
Beratungszeit: Mi 14.00 - 16.45 Uhr
Do 10.00 - 13.00 Uhr
Kontakt: Tel.: (0228) 73-5874
E-Mail: bafoeg @ asta.uni-bonn.de
Informationen zum BAföG

s. BAföG-Howto

Kindergeld

Die derzeit geltenden Kindergeldsätze betragen für das 1. bis 3. Kind 154 Euro monatlich und für jedes weitere Kind 179 Euro. Grundsätzlich erhalten Eltern für ihr Kind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld, wenn dieses sich in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet. Der gesetzliche Grundwehr-, Zivil- oder ein entsprechender Ersatzdienst sowie eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in verschieben diese Grenze um die abgeleistete Zeit nach hinten. Hier sind jedoch Einkommensgrenzen der Kinder zu berücksichtigen! Kinder über 18 Jahre können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn ihre Einkünfte und Bezüge 7188 Euro (zuzüglich eines Pauschalbeitrages für Werbungskosten von 1044 Euro, der automatisch herangezogen wird) überschreiten. Zu den Einkünften und Bezügen zählen:

  • die Ausbildungsvergütung und/oder weitere Einkünfte aus einer nichtselbständigen oder selbstständigen Arbeit
  • Ausbildungshilfen von Unternehmen, aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungs-einrichtungen (z.B. der Zuschussanteil des BAföG)
  • Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld und -Hilfe, Mutterschafts- oder Krankengeld

Leistungen, die als Darlehen gewährt werden, sowie Sozialhilfe oder Erziehungsgeld bleiben außer Ansatz.

Wichtig: Bereits erhaltenes Kindergeld muss von den Eltern rückwirkend für das ganze Jahr vollständig zurückerstattet werden, sobald das Kind die Einkommensgrenze überschritten hat.

Stipendien

Stipendien stellen eine gute Möglichkeit zur Studienfinanzierung dar. Sie werden von parteiorientierten Stiftungen, Gewerkschaften, Kirchen, dem Deutschen Volk oder der Industrie vergeben. Sie bewegen sich meist im Finanzrahmen des BAföG. Weitere Informationen gibt es im Stipendienführer des AStA, den Ihr im Sozialreferat erhaltet.Wenn Ihr ein Stipendium von einer der Stiftungen haben wollt, schreibt diese einfach mit der Bitte um Bewerbungsunterlagen an: [www.stiftungsindex.de].

Examensdarlehen

Träger sind das Studentenwerk Bonn und die Darlehenskasse der Studentwerke von NRW. Examensdarlehen werden bereitgestellt für StudentInnen in der Examenszeit. Voraussetzungen sind Bedürftigkeit und ein ordnungsgemäßes Studium. Infos und Anträge gibt es in der BAföG-Zentrale des Studentenwerks Bonn, Nassestr. 11, Herr Matthias Wieditz. (Tel. 0228/54881780, Mo & Mi 14-16 Uhr)