Fachschaftenreferat

Fragen, Anträge und Dokumente bitte per E-Mail an uns schicken.

Bitte sendet uns getrennte E-Mails für getrennte Anliegen (AFSG, BFSG, Wahlen, …) , damit wir die E-Mails vernünftig sortieren können.


Das Fachschaftenreferat

Unsere Aufgabe ist die Koordination der Fachschaften, um deren Arbeit noch effektiver zu gestalten. Wir unterstützen sie bei der Durchführung von Wahlen, Partys, etc. und kümmern uns darum, dass die Fachschaften Gelder von der Studierendenschaft bekommen.


Damit diese Koordination funktioniert, findet während des Semesters wöchentlich (montags um 19:07 Uhr) eine Fachschaftenkonferenz (FK) statt, an welcher die Vertreter*innen der FSen teilnehmen sollten. Da nicht immer alle Fachschaften zu den Konferenzen erscheinen können, schreiben wir ein Protokoll, den Fachschafts-Informations-Dienst (FID), welchen wir an alle FSen verschicken und auf dieser Seite veröffentlichen. So ist gewährleistet, dass alle Fachschaften Neuigkeiten und Dinge, die bei Ihrer Arbeit zu berücksichtigen sind, erfahren.

Neben koordinativen Arbeiten erledigen wir auch organisatorische Dinge, u. a. die Verteilung der FS-Gelder und die Änderung von Ordnungen sowie Satzungen. Außerdem sind wir Vermittler zwischen AStA und FSen.

Um Fragen beantworten zu können oder um für FSen erreichbar zu sein, die nicht bei der FK anwesend sein können, haben wir üblicherweise Anwesenheitsdienste im AStA (Zimmer 19 [3122], Endenicher Allee 17).

Wir sind ein selbstverwaltetes Referat und somit unabhängig von politischen Entscheidungen im AStA. Gewählt werden wir aus der Fachschaftenkonferenz. Der AStA und das SP nehmen die Beschlüsse der FK ernst, auch wenn sie nicht zwingend an sie gebunden sind.

Gerne bestätigen wir euch auch eure Zeit als gewähltes Mitglieder einer Fachschaft. Hierzu gibt es einen Vordruck.


FK-Termine: im Semester jeden Montag um 19:07 Uhr.

Finanz-FK: Während der Vorlesungszeit je die ersten zwei FKs im Monat

Fachschaften­konferenz

Rechtsgrundlagen: § 31 SdS, FKGO

Auf der Fachschaftenkonferenz kommen Vertreter*innen aller Fachschaften der Universität Bonn zusammen. Sie dient dem Erfahrungsaustausch und der Koordination der Fachschaften untereinander. Die Fachschaftenkonferenz entsendet Mitglieder in die Ausschüsse des Studierendenparlaments und in das Schlichtungsgremium. Sie gibt Stellungnahmen zu Haushaltsplansentwürfen und Anträgen auf Änderung der Satzung der der Studierendenschaft sowie weiteren für die Fachschaften relevanten Themen ab. Außerdem beschließt sie die Regeln zur Vergabe der Allgemeinen und Besonderen Fachschaftengelder sowie direkt über Vorankündigungen und Besondere Fachschaftengelder.

Die Fachschaftenkonferenz bildet Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragestellungen befassen.

Ausschüsse der FK

Der Vorsitz ist mit einem * hinter dem Namen gekennzeichnet.

Geschäftsordnungs-und Satzungsausschuss der Fachschaftenkonferenz (GoSaFK)

Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (GoSaFK) ist für die Ausarbeitung von Dokumenten, welche die Arbeit der Fachschaften regeln, zuständig. Dazu gehören insbesondere diese Geschäftsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte (FSWO). § 23 Absatz 7 FKGO

Auschussmitglieder:

  • Timo Freund
  • Luc Augustin
  • (vakant)

Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF)

Der Wahlausschuss der Fachschaften prüft die Fachschaftswahlen im Falle eines Wahleinspruches, auf Anweisung des FSK oder im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung. Er legt nach der Prüfung der Wahlunterlagen der FK einen Abschlussbericht mit einer Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgeliedern wobei maximal zwei Mitglieder der selben Fachschaft angehören dürfen. § 23 Absatz 5 FKGO, § 24 FSWO, § 25 FSWO

Ausschussmitglieder:

  • Jeremy Baldé*
  • Paul Ludwig
  • Yannic Currlin
  • Sophia Da Costa
  • Luc Augustin

Haushaltsausschuss der Fachschaftenkonferenz (HauF)

Der Haushaltsausschuss (HauF) ist in Abstimmung mit FSK und AStA Finanzreferat zuständig für die Planung der Selbstbewirtschaftungsmittel der Fachschaften in Anlage 1 zur FKGO, Beitragsordnung (BO) und im Haushaltsplan (HHP) der Studierendenschaft. Der HauF erarbeitet die Beschlussempfehlungen der FK bezüglich dem HHP und der BO. § 23 Absatz 8 FKGO

Ausschussmitglieder:

  • Sven Zemanek
  • Jeremy Baldé
  • Luc Augustin

Die Nächste Sitzung des HAUF findet am 10.5.2023 um 17:15 im Besprechungsraum des AStAs sowie digital statt. Für die digitalen Zugangsdaten meldet euch bei uns.

Finanzen

Rechtsgrundlagen: § 43 SdS, FKGO, HWVO NRW

Das Fachschaftenreferat verwaltet den Teil des Semesterbeitrags, der für die Fachschaften erhoben wird. Fachschaften erhalten auf Antrag Geld; anlasslos (Allgemeine Fachschaftengelder) und anlassbezogen (Besondere Fachschaftengelder). Die Richtlinien für die Verteilung des Geldes sind in der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz festgelegt.

Die folgenden Abschnitte erläutern grundlegende Prinzipien für die Finanzen der Fachschaften.

Allgemeine Fachschaftengelder und Besondere Fachschaftengelder

Im Semesterbeitrag ist ein kleiner Anteil für die Fachschaften bestimmt.

Dieses Geld erhalten die Fachschaften anlasslos über Allgemeine Fachschaftengelder und anlassbezogen über Besondere Fachschaftengelder.

Besondere Fachschaftsgelder (BFSG) dienen der Finanzierung spezieller Veranstaltungen, Fahrten und Anschaffungen, die im Kriterienkatalog aufgelistet sind. Fachschaften können diese Events durchführen beziehungsweise Anschaffungen tätigen und bekommen ihre Ausgaben dann im Rahmen gewisser Obergrenzen über BFSG erstattet. Detailliertere Informationen zu BFSG findet ihr auf der Spezialseite: Besondere Fachschaftengelder

Allgemeine Fachschaftengelder (AFSG) dienen dem Bestreiten des allgemeinen Geschäftsbetriebs. Jedes Semester wird ein bestimmter Betrag für allgemeine Fachschaftengelder vorgesehen und auf die Fachschaften aufgeteilt. Dabei gibt es zunächst für alle Fachschaften denselben Sockelbetrag und zusätzlich einen Anteil, der nach Studierendenzahl der jeweiligen Fachschaft skaliert wird. Die Fachschaften können den für sie vorgesehenen Betrag beantragen. Um das Geld zu erhalten, müssen sie lediglich nachweisen, dass sie ihre Finanzen im Griff haben (indem sie die folgenden Punkte umsetzen) und demokratisch über Wahlen legitimiert sind.

Auszahlungsfähigkeit

Das Fachschaftenkollektiv darf die Auszahlung von AFSG und BFSG an eine Fachschaft nur anweisen, wenn diese Fachschaft aktuell alle grundlegenden Voraussetzungen für die Anweisung der Auszahlung von Geldern erfüllt. Diese sind in § 25 Absatz 5 der FKGO aufgeführt, und sind unabhängig von den Voraussetzungen für die Vollständigkeit konkreter AFSG-Anträge.

Haushaltsjahr

Dreh- und Angelpunkt für das wirtschaftliche Handeln der Fachschaften ist das Haushaltsjahr. Haushaltsjahre dauern, wie der Name es bereits andeutet, exakt ein Jahr und schließen direkt aneinander an. Während die HWVO als Standard den 1. Januar jedes Jahres vorsieht, ist es für die Fachschaften organisatorisch praktischer, das Haushaltsjahr an den Semestergrenzen zu orientieren, ihr Haushaltsjahr also am 1. April oder am 1. Oktober jedes Jahres beginnen zu lassen. Die Fachschaftssatzung sollte in jedem Fall festlegen, an welchem Tag das Haushaltsjahr jeweils beginnt.

Haushaltsplan

Für jedes Haushaltsjahr wird vorab von der Finanzreferentin der Fachschaft ein Haushaltsplan erstellt und von der FSV beschlossen (bzw. falls keine FSV existiert in der Regel von der FSVV).

Ein Haushaltsplan listet die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für sein Haushaltsjahr strukturiert in Tabellenform auf. Er besteht aus Einnahme- und Ausgabetiteln mit jeweils fester Zweckbestimmung. Orientiert euch bei der Erstellung eures eigenen Haushaltsplans bitte designtechnisch am Beispiel-Haushaltsplan in den Dokumenten. Die Einnahmen- und Ausgabentitel müsst ihr natürlich komplett auf eure eigene Planung anpassen.

Die Summe der geplanten Einnahmen in einem Haushaltsjahr muss gleich der Summe der geplanten Ausgaben in diesem Haushaltsjahr sein!

Üblicherweise werden neben den Beträgen für das aktuelle Haushaltsjahr als Vergleichswerte auch die Beträge des letzten Haushaltsjahres und der letzten Haushaltsrechnung aufgeführt.

Während des Haushaltsjahres darf für alle Zwecke nicht mehr Geld ausgegeben werden, als im entsprechenden Ausgabentitel im Haushaltsplan vorgesehen ist. Eine Ausnahme bilden sogenannte "unabweisbare Ausgaben", bei denen der Schaden unverhältnismäßig groß wäre, wenn sie nicht geleistet würden. Soll für einen Zweck mehr Geld ausgegeben werden, als im Haushaltsplan vorgesehen ist, kann von der FSV (bzw. FSVV) ein Nachtrag zum Haushalt in Form eines Nachtragshaushaltsplans beschlossen werden.

Nachtragshaushaltsplan

Ein Nachtrag zum Haushaltsplan in Form eines Nachtragshaushaltsplans muss dann beschlossen werden, wenn die im Haushaltsplan vorgesehenen Beträge teilweise überschritten werden sollen. Ein Nachtragshaushaltsplan ist im Prinzip einfach ein neuer Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr. In diesem können die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben an die neue Realität bzw. Planung angepasst werden. Es können auch Titel hinzugefügt oder entfernt werden. In diesem Haushaltsjahr bereits getätigte Einnahmen und Ausgaben müssen natürlich entsprechend im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt werden. Falls also für einen Titel bereits Einnahmen oder Ausgaben entstanden sind, kann der Titel nicht gestrichen werden oder geringer angesetzt werden als diese Einnahmen bzw. Ausgaben.

Haushaltsrechnung

Nach dem Ende eines Haushaltsjahres wird die sogenannte Haushaltsrechnung aufgestellt. Sie listet für jeden Titel des Haushaltsplans den geplanten Betrag sowie die tatsächlich eingenommenen bzw. ausgegebenen Beträge auf. Außerdem enthält sie die Kassenstände zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres.

Da sie die tatsächlich erfolgten Einnahmen und Ausgaben auflistet, muss die Haushaltsrechnung im Gegensatz zum Haushaltsplan auch nicht ausgeglichen sein.

Rücklagen, Überschüsse und Fehlbeträge

Da Einnahmen üblicherweise nicht direkt zu Beginn eines Haushaltsjahres zur Verfügung stehen, sondern erst im Verlauf des Haushaltsjahres eintreffen, wird eine Rücklage gebildet. Hierbei wird im vorherigen Haushaltsjahr ein Geldbetrag zur Seite gelegt, der dann zu Beginn des Haushaltsjahres direkt als Einnahme gebucht wird. So können bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres Ausgaben getätigt werden, auch wenn noch keine Einnahmen erfolgt sind.

Da die im Haushaltsplan abgebildete Planung üblicherweise nicht exakt eingehalten wird, ergibt sich in der Haushaltsrechnung im Normalfall eine Differenz zwischen den tatsächlich erfolgten Einnahmen und den tatsächlich erfolgten Ausgaben. Ist diese Differenz positiv, also wurde mehr Geld eingenommen als ausgegeben wurde, wird dieser Überschuss im folgenden Haushaltsjahr als Einnahme verbucht. Wurde hingegen weniger Geld eingenommen als ausgegeben wurde, wird dieser Fehlbetrag im folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe verbucht.

Zusammengefasst:

  • Der im Haushaltsplan für Haushaltsjahr X als "Rückführung in die Rücklage" vorgesehene Betrag wird in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X in jedem Fall in voller Höhe als Ausgabe gebucht.
  • Exakt dieser Betrag wird im darauf folgenden Haushaltsplan für Haushaltsjahr X+1 als "Entnahme aus der Rücklage" als Einnahme vorgesehen und in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X+1 dann auch in voller Höhe als Einnahme gebucht.
  • In der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X ergibt sich normalerweise eine Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.
    • Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, wird die Differenz im Haushaltsplan für Haushaltsjahr X+1 als "Überschuss" aus dem vorherigen Haushaltsjahr als Einnahme vorgesehen (mit ihrer ungefähren Höhe, der neue Haushaltsplan wird ja bereits beschlossen, wenn das alte Haushaltsjahr noch nicht vorbei ist) und in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X+1 in ihrer exakten Höhe als Einnahme gebucht.
    • Sind die Einnahmen geringer als die Ausgaben, wird die Differenz im Haushaltsplan für Haushaltsjahr X+1 als "Fehlbetrag" aus dem vorherigen Haushaltsjahr als Ausgabe vorgesehen (mit ihrer ungefähren Höhe, der neue Haushaltsplan wird ja bereits beschlossen, wenn das alte Haushaltsjahr noch nicht vorbei ist) und in der Haushaltsrechnung für Haushaltsjahr X+1 in ihrer exakten Höhe als Ausgabe gebucht.


Dokumente

Finanzen allgemein:

BFSG:

AFSG:

Fachschaftswahlen

Rechtsgrundlagen: § 28 SdS, FSWO

Einmal jährlich wählen die wahlberechtigten Studierenden jeder Fachschaft eine neue Fachschaftsvertretung (bzw. in einigen kleinen Fachschaften direkt einen Fachschaftsrat). Die Regeln für den Ablauf dieser Wahl legt die Fachschaftswahlordnung fest. Das Fachschaftenreferat bietet Hilfestellung für die Durchführung dieser Wahlen an. Insbesondere wird über das Fachschaftenreferat das Wählendenverzeichnis beantragt. Dazu schickt uns der Wahlausschuss respektive die Wahlleitung eine Mail, in der der Wahlzeitraum genannt wird und das Wählendenverzeichnis beantragt wird. Diese Mail sollte mindestens eine Woche vor der Übergabefrist gesendet werden, damit das Wählendenverzeichnis rechtzeitig von uns bei der Verwaltung beantragt werden kann. Darüber hinaus benötigen wir das bzw. die Protokolle der Sitzungen, in denen der Wahlausschuss und die Wahlleitung gewählt wurden und der Wahltermin festgelegt wurde.

Dokumente

Fachschaftssatzungen

Rechtsgrundlagen: § 29 SdS

Jede Fachschaft gibt sich eine eigene Fachschaftssatzung. Sie muss von der FSV beschlossen werden. Falls keine FSV existiert, muss sie stattdessen von der FSVV beschlossen werden. In der Fachschaftssatzung legt eine Fachschaft die Regeln fest, nach der sie intern funktionieren soll. Das Fachschaftenreferat bietet Hilfestellung bei der Überarbeitung, Anpassung und ggf. auch Auslegung von Fachschaftssatzungen an. Es wird empfohlen, nahe an der Mustersatzung zu bleiben.

Fachschaftssatzungen und ihre Änderungen müssen in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft veröffentlicht werden, damit sie gültig werden.

Die Fachschaften

In der Liste aller Fachschaften findet ihr eine Liste aller Fachschaften der Universität Bonn. Hier ein paar grundlegende Dinge über Fachschaften:

Fachschaft (FS)

Die verfasste Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften. Eine Fachschaft besteht aus allen Studierenden, die laut der Liste der Fachschaften im Anhang der Anlage "Fachschaftenliste" der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz einer Fachschaft zugeordnet sind. Von der Fachschaft wird einmal im Jahr die Fachschaftsvertretung bzw. der Fachschaftsrat gewählt. Der Wahltermin ist von Fachschaft zu Fachschaft unterschiedlich, sodass Ihr auf die entsprechenden Aushänge vor den Wahlen achten solltet. Teilweise finden zu wichtigen Themen auch Vollversammlungen (FSVV) statt, damit die Entscheidungen nicht von den gewählten Vertretern allein getroffen werden.

Fachschaftsvertretung (FSV)

Die FSV ist bei größeren FSen (mehr als 500 Studierende) das Organ, dass direkt von der FS gewählt wird. Die Anzahl der gewählten Mitglieder hängt wiederum von der Anzahl der Studenten im Fachbereich ab (max. 19 Vertreter). Die FSV stimmt über den Haushaltsplan ab, wählt den Wahlausschuss und vor allem den Fachschaftsrat.

Fachschaftsrat (FSR)

Bei FSen die weniger als 500 Studierende haben kann der FSR die Aufgaben der FSV übernehmen. Dazu kommen die Aufgaben, die alle FSRs haben: Das fängt beim täglichen Geschäft an (z. B. Skriptverkauf, Ausleihen von Examensprotokollen etc.) und hört bei größeren Aufgaben wie z.B. der Erstsemesterbetreuung, Organisation von Veranstaltungen und Partys, Arbeit in Fachbereichsgremien etc. auf. An dieser Arbeit sind nicht nur gewählte Mitglieder beteiligt sondern auch Studierende, die sich aus Spaß an der Freude oder um Erfahrung in Gremienarbeit zu erlangen einbringen. Also schaut doch einfach mal rein.


Wichtige Downloads

Organisatorisches

Stellungnahmen

Rechenschaftsberichte

12» (5 Seiten insgesamt)


12» (5 Seiten insgesamt)


Protokolle der FK

Protokolle der Fachschaftenkonferenz

12» (19 Seiten insgesamt)


12» (19 Seiten insgesamt)


Protokolle der MatNat-FK: