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Studiticket

(Weitergeleitet von Studi-Ticket)

Das Semesterticket, auch Studiticket genannt, ist ein Nahverkehrs­ticket für den gesamten VRS (VRS-Ticket) sowie für ganz NRW (NRW-Ticket). Dabei gelten innerhalb des VRS andere (bessere) Konditionen als im Bereich des NRW-Tickets, daher diese Unterscheidung.

Image:VRS+NRW.png

Der StudentInnenausweis ist euer Studiticket, darauf befindet sich sowohl der Schriftzug Fahrausweis im VRS als auch das Hologramm für das NRW-Ticket.

Das Studiticket berechtigt zur Nutzung grundsätzlich aller Busse, Straßenbahnen und zuschlagsfreien Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Vertragsgebiet, also U- und S-Bahn, Regio­nal­Bahn, RegionalExpress und MittelrheinBahn.

Das Studiticket gilt für volle sechs Monate eines Semesters, also vom 1. April bis 30. September im Sommer-, vom 1. Oktober bis 31. März im Wintersemester. Es gilt rund um die Uhr, auch an allen Feier­tagen und in der vorlesungsfreien Zeit.

Inhaltsverzeichnis

Wer erhält das Studiticket?

Grundsätzlich erhalten alle eingeschriebenen ordentlichen StudentInnen (ErsthörerInnen) das Studiticket. Sie alle entrichten mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung den erforderlichen Sozialbeitrag; darin sind 104,90 Euro für das VRS-Ticket sowie 42,40 Euro für die Ergänzung NRW-Ticket enthalten.

Dabei gilt das Solidarprinzip, das heißt es gibt für die berechtigten Studis keine Wahlmöglichkeit.

Ausnahmen

Kein Studiticket erhalten Zweit- und Gasthörer, Wehr- und Zivildienstleistende sowie beurlaubte Studis, wenn sie nicht den vollen Sozialbeitrag zahlen. Wer beurlaubt ist, aber den vollen Sozialbeitrag zahlt, erhält dann doch das Ticket (die Ausnahme von der Ausnahme).

Wie funktioniert das Studiticket

Das Studiticket ist nicht übertragbar („verleihbar“), daher musst du bei Kontrollen auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis mit vorlegen (ein internationaler Studiausweis reicht auch).

Wirst du ohne Studiticket angetroffen, musst du zunächst deine Personalien angeben und dann innerhalb von 14 Tagen nachweisen, dass du tatsächlich das Ticket besitzt. Das kostet dann immer noch eine Verwaltungsgebühr von derzeit sieben Euro.

Einschreibung

Erstsemester bekommen eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung, die 14 Tage als Fahrausweis im VRS gilt bis der StudentInnenausweis eingetroffen ist. Da die Bescheinigung kein Hologramm trägt, gilt sie nicht als NRW-Ticket.

Verlust

Bei Verlust des StudentInnenausweises stellt das Studentensekretariat kostenlos ohne Wartezeit eine Zweitschrift aus.

Adresse

Studentensekretariat 
Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn
  • Bitte beachten:
    Der StudentInnenausweis darf nicht eingeschweißt werden! (evtl. Manipulationen wären nicht mehr sichtbar)

Studiticket-Rückerstattung

In Härtefällen kann der Studiticketbeitrag erstattet werden. Das Antragsformular und die Informationen zu den benötigten Unterlagen findest du hier.

VRS-Ticket

Das VRS-Ticket gilt auf dem gesamten VRS-Tarifgebiet, ebenso in den Verkehrsmitteln der privaten Anbieter, die mit dem VRS kooperieren.

Aufpreis

Für die Flughafenlinie SB60 und den genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) ist vor Fahrtantritt der Zuschlag zu zahlen, der auch von anderen ZeitkarteninhaberInnen erhoben wird.

Sonderregeln im VRS-Ticket

Weitere Personen

Ab 19 Uhr bis 3 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig könnt ihr ohne Aufpreis einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder bis 14 Jahre mitnehmen. Jederzeit mitnehmen könnt ihr Kinder unter sechs Jahre.

Fahrradmitnahme

Die Regeln für die Fahrradmitnahme gestatten, ein Fahrrad jederzeit ohne Aufpreis mitzunehmen, wenn ausreichend Platz ist: Wird’s eng, haben Kinder im Kinderwagen und RollstuhlfahrerInnen Vorrang. Ein Anspruch auf die Mitnahme besteht nicht, die Fahrerin oder der Fahrer entscheidet, ob du (mit Fahrrad) einsteigen darfst.

Das VRS-Tarifgebiet

Image:VRS.png

Das VRS-Ticket gilt in allen auf der Karte farbig gekennzeichneten Bereichen, außerdem können einzelne Buslinien bzw. Bahnlinien bis zu den farbig angegebenen Orten genutzt werden. *)

Übergangstarif

Rhein/Ruhr Wer einen Wohnsitz im angegebenen Bereich im VRR hat (Mön­chen­glad­bach bis Breckerfeld), darf auf direktem, verkehrsüblichen Weg zu VRS-Konditionen zwischen Wohnsitz und VRS-Tarifgebiet fahren.

Ahrweiler Das Studiticket gilt im ganzen Landkreis Ahrweiler für alle, die dort einen Wohnsitz haben.

Wohnsitzbescheinigung Als Nachweis für den Übergangstarif gilt der Personalausweis, wenn die dort eingetragene Adresse im Übergangsbereich liegt, oder eine entsprechende Meldebescheinigung von der Kommune. Liegt der Wohnort knapp außerhalb, so kann der Übergangstrarif gar nicht genutzt werden.

NRW-Ticket

Außerhalb von NRW gilt das NRW-Ticket auch in Osnabrück und in den Nahverkehrszügen nach Osnabrück sowie auf den Strecken: Lügde – Hameln, Vlotho – Hameln und Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (West­falen). Es gilt der NRW-Tarif auf www.fach portal.nahverkehr.nrw.de. Sonderregeln in NRW Für das NRW-Ticket gibt es keine vergleichbaren Regeln wie im VRS.

  • Bitte beachten:
    Die 1. Klasse der DB sowie der Fernverkehr sind mit dem Studiticket nicht nutzbar – auch nicht gegen Aufpreis!

Hintergrund

Das Studiticket wurde 1993 eingeführt, um die Mobilität aller Studentinnen und Studenten unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu verbessern. Die damals durchgeführte Urabstimmung erzielte eine Beteiligung von 46% und ein klares Votum für das Ticket.

Derzeit hat das Bonner Studiticket ein Volumen von etwa 3,75 Milionen Euro im Semester und ist damit der größte Posten im Haushalt der Verfassten Studierendenschaft.

Gute Fahrt

Wenn du weitere Fragen oder Anregungen hast, dann kannst du bei uns vorbeischauen. Der Mobilitäts-Beauftragte steht dir bei allen Fragen rund um das Studiticket zur Verfügung

Dein AStA wünscht Gute Fahrt.


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